Fragen zum Transfer einer.com Domain zu neuem Webhoster

pstein

New Member
Angenommen ich kündige bei dem alten (deutschen) Webhoster meine .com domain und fordere den AUTH-CODE an.

Soviel ich weiss ist die .com Domain dann erstmal ein Weile blockiert für andere Interessenten.

Wie lange habe ich (bzw. der neue (deutsche) Webhoster) dann Zeit die Domain zu übernehmen?

Unterscheidet sich dieser Blockade-zeitraum von der einer *.de Domain?

Angenommen ich gebe dem neuen WebHoster den AUTH-CODE. Hat dieser damit die Möglichkeit sich selbst als Eigentümer der Domain einzutragen oder nur die Möglichkeit die IPs (für Mail+Webserver zu ändern)?

Soviel ich gehört habe war es früher üblich, dass jeder Webhoster mit einem eigenen Partner-Registrar zusammenarbeitet.

D.h. wenn man den Webhoster gewechselt hat, dann hat der WebHoster (oft) darauf bestanden auch den Registrar zu wechseln.

Ist das immer noch so?

Peter
 
normalerweise solltest Du die Domain nicht kündigen müssen - einfach beim alten Provider AuthCode anfordern, beim neuen die Domain registrieren wollen - dann kommt eigenlich heute überall die Option, die Domain mit dem AuthCode zu transferieren.
 
Nicht zuerst die Domain beim alten kündigen, das kann zum kompletten Verlust der Domain führen. Alles schon mal bei Leuten erlebt.

Erst Auth-Code geben lassen, dann Domain zum neuen Anbieter transferieren, nach erfolgtem Transfer erst den alten Anbieter kündigen.

Sicherheitshalber den Vorgang erfragen beim alten und neuen Anbieter.
 
Angenommen ich kündige bei dem alten (deutschen) Webhoster meine .com domain
Wie bereits gesagt, nicht kündigen. Um die Frage aber zu bearbeiten; in der Regel gibt es nach der Löschung 30 Tage ARGP-Restore (kostenfrei, nur Verlängerungsgebühr), 30 Tage RGP-Restore (Preise variieren nach Registrar, liegen gerne zwischen 60-100€ netto) und danach noch 5 Tage Sperre durch die ICANN.


Unterscheidet sich dieser Blockade-zeitraum von der einer *.de Domain?
Die Modalitäten unterscheiden sich fast immer von Domainendung zu Domainendung, aber zumindest zwischen Registries.

Hat dieser damit die Möglichkeit sich selbst als Eigentümer der Domain einzutragen
Du gibst ihm damit das Recht den Domaininhaber nach Belieben zu wechseln, das kann er aber auch danach noch immer ohne Bestätigung durch dich bei .com jederzeit tun. Andere Endungen wie .lu benötigen bei jedem Inhaberwechsel einen Bestätigungslink des aktuellen Inhabers, dafür aber keinen EPP Auth-Code.
Wenn du dem Anbieter so wenig vertraust dass du diese Frage stellen musst, würde ich einen externen Domainanbieter oder anderen Webhoster empfehlen.

oder nur die Möglichkeit die IPs (für Mail+Webserver zu ändern)
IP-Verwaltung ist der DNS-Provider, nicht Domain-Provider. Du kannst den DNS-Anbieter unterschiedlich vom Domain-Anbieter haben und unterschiedlich vom Webhoster, unterschiedlich vom Mailserveranbieter....

Soviel ich gehört habe war es früher üblich, dass jeder Webhoster mit einem eigenen Partner-Registrar zusammenarbeitet.
Mit _einem_ Partner sind die über 1000 Domainendungen (inklusive Sub-TLDs) nicht mehr ab zu decken, dazu arbeitet man generell mit mehreren. Zumal bspw europäische Registrare für europäische TLD's günstiger+zuverlässiger sind (aber nicht immer...), während andere Anbieter andere Stärken haben.
Mit den üblichen vollautomatisierten Rechnungsprogrammen kann man den Domainbestand leicht über mehrere Registrare verteilen und für spezifische Endungen mit hohem Domainbestand selber Registrar spielen was durchaus erstaunlich einfach zu handhaben ist.
 
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