Frage zum KK-Transfer

fredchen1984

New Member
Hallo Community,

ich habe hier ein Problem mit meinen alten Hoster wegen eines KK-Transfers von 2 Domains.

Ich habe an meinen alten Hoster ein KK geschickt sowie einen an unseren neuen Hoster am 21.03.2009.

Bis dahin war alles gut, habe vom Registra eine Mail bekommen für die bestätigung der Domain zum Transfer (für beide Domains), habe diese auch bestätigt, in mein Kundenmenü beim neuen Hoster steht diese auch drin in offene Aufträge und als Status steht: Warten auf zustimmung des alten Providers

Ich habe mich am alten Hoster gewendet, damit er diese doch bitte zustimmen mag, da bekommt man nur diese Antwort: er können bei generische Domains nicht machen, ich möchte mir doch bitte eine Anleitung für die generischer Domains geben lassen.

Mein alten Hoster glaube ich nichts mehr, er hat mich genug über den Nuckel gezogen allein mit AuthCodes usw, aber eine andere Sache hat endlich ja geklappt.

Was bedeutet dies mit den generischen Domains? Was muss ich machen?
Bin voll am verzweifeln damit, habe auch schon bei Google geschaut deswegen.

Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
fredchen1984
 
Was bedeutet dies mit den generischen Domains? [...] habe auch schon bei Google geschaut deswegen.
Der ERSTE Treffer bei Google liefert mir:
Generische Domain ? Wikipedia
Ich glaube das ist relativ gut beschrieben.

Wo jedoch der Unterschied zu einem "normalen" KK sein soll, kann ich mir auch nicht erklären. Wenn dein Alter Provider meint es gäbe dazu ein spezielles Formular, soll ers dir doch einfach mal geben?! :)
 
Hallo @ djrick

diese Info habe ich ja auch schon gelesen aber nicht das es da einen bestimmten KK gibt. Aber eine direkte Anleitung habe ich nicht gefunden...

:D das bezweifel ich, das ich so ein Formular bekomme, beim letzten Gespräch hat dieser ganz schon sauer geklungen... Und ein richtiges Gespräch kam auch nicht in gange...
 
Der Unterschied ligt in der Authorisierung des Domaintransfers.
Statt Unerschrift, Firmenstempel bzw. Ausweiskopie kommt hier der sogenannte Authcode zum Einsatz.
Hier ist das mal ganz gut beschrieben.
 
Danke für die Info

Hallo,

das mit den AuthCode habe ich gemacht, habe für beide Domains einen AuthCode bekommen vom alten Hoster.

Vom Registra Melbourne IT habe ich die beiden E-Mails bestätigt.

Es scheint echt nur an den alten Hoster zu liegen.

Oder geht es alles Automatisch von statten?

Wie ich von mein neuen Hoster bestätigt bekommen habe, kann er diese trotzdem bestätigen.
 
Hm...

Hallo @ Thorsten

bin neu auf diesen Thema und deswegen habe ich mich hier her gewand...

Meine beiden Domains sind (dot)com

Denic hat das er vor kurzem umgestellt so steht das in mein Kundenmenü:

Neues DENIC Domaintransfer-Verfahren mit AuthInfo
Seit dem 9.Dezember 2008 bietet die DENIC den Inhabern von .de-Domains ein neues Verfahren für den Donaintransfer an. In dem Verfahren wird ein Passwort, die AuthInfo verwendet, das ausschliesslich für den Transfer einer bestimmten Domains erzeugt wird. Zunächst können für einen Domaintransfer noch das alte asynchrone und das neue Transferverfahren parallel verwendet werden. Der Domaininhaber muss sich aber für eines der beiden Verfahren entscheiden.

Das neue Verfahren bietet einige Vorteile:

* der Ablauf ist einfacher und schneller
* die Kommunikationswege sind minimiert
* das Verfahren ist sicherer: die AuthInfo wird verschlüsselt weitergegeben und bei der DENIC verschlüsselt hinterlegt. Sie ist nur 30 Tage ab Hinterlegung und nur für die zugeordnete Domain gültig. Danach muss der Domaintransfer mit dem asynchronen Verfahren durchgeführt werden oder aber eine neue AuthInfo beantragt werden.
* der Ablauf ist einfacher und schneller

Der Domaintransfer wird in zwei Schritten durchgeführt:

* AuthInfo beantragen, erzeugen und bei der DENIC hinterlegen. Dabei gibt es zwei Varianten: Die AuthInfo wird beim derzeitigen Reseller beantragt (AuthInfo1) oder, wenn das nicht möglich ist, über ein beliebiges DENIC-Mitglied direkt bei der DENIC (AuthInfo2).
* Den Domaintransfer über den neuen Reseller starten und durchführen.


Die beantragte AuthInfo kann durch einen entsprechenden Antrag auch wieder gelöscht werden.
29.01.2009
 
Hallo!

Das das Auth Info Verfahren bei CNO Domains bereits seit einiger Zeit verwand wird war mir bewusst. Mir ging es in diesem Zusammenhang um die generischen Domains.

mfG
Thorsten
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nur an den generischen Domains liegen soll (lasse mich aber gerne eines besseren belehren).

Wenn der alte Provider sich weiterhin quer stellt, kannst du ja mal bei deinem neuen anfragen, ob dieser eine AuthInfo2 für die betroffenen Domains beantragen kann.
Dabei wird der alte Provider komplett unterlaufen, denn du bekommst dabei direkt von der DENIC per Briefpost deine AuthInfo2 zugesandt und kannst den CHPROV (so heißt der KK jetzt) authorisieren.
Die Domains werden dann transferiert, ohne dass dein alter Provider dabei irgendwie mitspielt.
Und sollte die DENIC dabei irgendwelche besonderen Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der generischen Domains fordern, werden die einem das schon irgendwie mitteilen.
Andererseits bist du ja durch die Tatsache, dass das an den eingetragenen Owner der Domain per Briefpost zugestellt schon authorisiert...

Siehe auch hier.
 
Sorry,

das wusste ich nicht...

Naja ich werd bis morgen noch warten dann sind 5 Tage um, weil in der Bestätigungsmail stand was von 5 Tagen...
 
Der Link von djrick ist etwas verwirrend, da er sich auf generische Second-Level-Domains bezieht.

Ich nehme jedoch an, daß fredchen1984s alter Hoster generische Top-Level-Domains (früher als CNOBI bezeichnet) gemeint hat.

Generische SLDs unterscheiden sich ja technisch nicht von anderen - man begibt sich lediglich juristisch auf unsichereres Terrain.
 
Domains werden nach dem Prinzip "first come, first serve" vergeben - der erste Anmelder bekommt sie.

Das erzeugt beim Zuspätgekommenen nunmal Frust und den (verständlichen) Wunsch, den Lauf der Geschicht umzudrehen.
Ist dieser nun keine Privatperson, sondern eine große Firma, ist die Versuchung recht groß, dabei auch die Rechtsabteilung einzuschalten.
Wenn der fragliche Begriff auch nur in die Nähe von etwas kommt, was wie eine schützbare Marke, Handelsname o.ä. aussieht, wird der Hebel gerne mal beim Markenrecht angesetzt - mit dem Ziel, den Erstanmelder zur Unterlassung zu nötigen - und ihm gleich noch alle Kosten aufzubürden.

Leider ist die Rechtssprechung auf diesem Gebiet noch alles andere als gefestigt - man ist nicht nur auf hoher See, sondern auch vor Gericht in Gottes Hand :)

Prominente Beispiele mit unterschiedlichem Ausgang aus der Vergangenheit: zwilling.de (Messerhersteller vs. Zwillingsforscher), focus.de (Autohersteller vs. Nachrichtenmagazin), kinder.at (hier spielte ein "international tätiger italienischer Süßwarenhersteller" mit einer schwarz-rot gekennzeichneten Schokoladenproduktlinie eine sehr unrühmliche Rolle).

Noch ein paar andere Beispiele:

Selbst wenn man zum Schluß vor Gericht obsiegt, hat man auf diesem Weg dann ganz schön Nerven gelassen und (u.U.) ein hohes finanzielles Risiko getragen - und sich natürlich zwischenzeitlich immer wieder gefragt, ob man nicht vielleicht doch aufgeben sollte.
 
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