Frage zu Content-Klau

andreas_63

Registered User
Vorab:
Benötige keine Rechstberatung, sondern nur Hinweise, wie man sich verhalten kann/muss.

Der Sachverhalt:
Wir haben einer Kunden eine Homepage erstellt, diese ist Eigentümerin dieser HP und besitzt das Urheberrecht.
Soweit alles ok.
Nun bekam Sie besuch von einer Agentur xyz.
Diese haben Sie ,wie auch immer, dazu gebracht, einen Vertrag zur Erstellung einer Homepage zu unterschreiben.
Tag später hat Sie diesen gekündigt und keinerlei Inhalt und Material zur Erstellung dieser HP an diese Firma gesendet.

Diese behaupten nun, das Sie aus dem geschlossenen Vertrag nicht herauskommt. ok das kann ja sein, ABER das Problem:
Diese Agentur xyz hat nun eine Homepage erstellt und den komplette Inhalt der originalen HP übernommen neues Layout drüber gepappt und fertig. Noch besser: Die Domain gehört noch nicht einmal der Kundin. Ihre original domain heißt z.B. ihredomain.com, die haben einfach ihredomain.de genommen, fertig.
Unsereins macht sich täglich Gedanken, rechtlich einwandfrei im Sinne des Kundne zu handeln. Gewissen, Moral hat wohl leider nicht jeder.
Egal, Vertrag hin oder her. Ist es sinnvoll, zumindest gegen die Veröffentlichung dieser Seite vorzugehen, oder hat Sie jetzt einfach Pech gehabt?

Danke
 
Das Urheberecht ist das ziemlich eindeutig, so weit ich das noch im Kopf hab.

Nach meinem Wissenstand, den ich mir PRIVAT und in meinem Studium angeeignet habe, ist es erst ein Klau, wenn sie ihre Zustimmung nicht gegeben hat, bzw. wenn das Material nicht öffentlichen Interesses ist und eventuelle Quelle nicht angegeben wurde.

Wobei ich hier anders ansetzen würde. Die Frage ist nämlich ob das ganze in dem Vertrag, aus dem sie ja im Moment nicht raus kommt, geklärt war. Das würde ich zuerst mal angehen. Denn der Vertrag besteht ja noch wie du so schön sagst.

Nichts desto trotz, wird hier der Gang zu einem zugelassenen Anwalt mehr helfen. Denn das was ich hier schreibe ist meine eigene leihenhafte Meinung, und keine Rechtsberatung.

Gruß Mordor
 
Dein Kunde hat nicht zufällig irgendwelche Schutzmarken eingetragen, weil sonst könnte er meiner Meinung nach markenrechtliche Schritte einleiten, sonst schließe ich mich an und verweise an einen Anwalt.
 
Hallo,

Wir haben einer Kunden eine Homepage erstellt, (...) besitzt das Urheberrecht.
nein. Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber.
einen Vertrag zur Erstellung einer Homepage zu unterschreiben.
(...) den komplette Inhalt der originalen HP übernommen (...)
Falls im Vertrag drinsteht, daß die vorhandene Homepage überarbeitet werden soll hat der neue Dienstleister seinen Auftrag erfüllt. :D

Empfehle ebenfalls Anwalt.
 
nein. Das Urheberrecht bleibt immer beim Urheber.
Dann die Kundin wegen unerlaubter Weitergabe usw....
Hat Sie denn die FTP Zugangsdaten rausgerückt?

Falls im Vertrag drinsteht, daß die vorhandene Homepage überarbeitet werden soll
Scheinbar haben sie auch noch die falsche Seite überarbeitet. .com und nicht .de. Das dürfte ein Grund für die erste "Nachbesserung" sein.
Auch darf man (sollte im Vertrag stehen) meist 2-3 Design Vorschläge ablehnen.
3 Nachbesserungen erfolglos, dann Geld zurück :D

Auch dieses ist keine Rechtsberatung!
 
Wenn die Recht haben sollten, dass der Kunde aus dem Vertrag nicht raus kommt, dann bezieht sich das darauf, dass sie auf Erfüllung der Zahlungsverpflichtung bestehen können.

Aber sie können nicht einfach den fremden Content nehmen (der ihnen noch nicht mal übergeben wurde) und den dann auch noch veröffentlichen. Der Vertrag wird ja wohl kaum die Überlassung des Content beinhaltet haben sondern die Überarbeitung der Page.

Wenn die jetzt die Site einfach so veröffentlichen (und das auch noch gegen den ausdrücklichen und ausgesprochenen Willen des Content-Eigentümers), ist das IMHO abmahnungswürdig.

Wie immer: Meinung, keine Rechtsberatung. Die gibts z.B. online bei Rechtsberatung vom Rechtsanwalt online frag-einen-anwalt.de
 
Erstmal Vielen Dank für eure Hilfe/Antworten.

Zum Urheberrecht: Sofern es bei uns liegt, geben wir es lt. unserer AGB immer dem Kunden.
Darüber kann man streiten oder auch nicht.
Es geht hier ja nur um den Inhalt, da können wir kein Urheberrecht haben,
FTP-Zugangsdaten hat Sie nicht herausgegeben, die hat meine Kundin nicht, da es eine Typo3 Homepage ist, und sie darüber über alle Zugangsdaten verfügt. Somit wäre FTP sinnlos, der Content liegt da ja eh in der Datenbank.

Wenn die jetzt die Site einfach so veröffentlichen (und das auch noch gegen den ausdrücklichen und ausgesprochenen Willen des Content-Eigentümers), ist das IMHO abmahnungswürdig.
So sehen wir das auch.

Scheinbar haben sie auch noch die falsche Seite überarbeitet. .com und nicht .de. Das dürfte ein Grund für die erste "Nachbesserung" sein.
Auch darf man (sollte im Vertrag stehen) meist 2-3 Design Vorschläge ablehnen.
3 Nachbesserungen erfolglos, dann Geld zurück
Eben nicht, es war/ist lt. Vertrag vereinbart, das die Domain auf .de lauten soll.
Sie sollte zweigleisig fahren, also 2 Homepages für ein und die selbe Sache.

Also mal so nebenbei: bieten wir nie an, merkwürdige Arbeitsweise.
Da ich die Forenbetreiber hier nicht in Verlegenheit bringen möchte, nenne ich diesen Anbieter hier nicht, wenn Ihr aber wüßtet, um wen es sich handelt, würde euch einiges klar sein. Sehr großer Anbieter!!

Also nochmal Vielen Dank
Wir haben auch der Kundin geraten, einen Internet-Anwalt zu Rate zu ziehen, nur sind die rar gesäht.
Unserer Meinung nach, wird Sie von den Kosten, sprich Vertrag nicht rauskommen.
Dieser Anbieter hat dahingehend schon einige Verfahren gewonnen.
Hätte Sie uns mal vorher gefragt.
Obwohl es dem Kunden natürlich frei steht, sich Angebote etc. von Mitbewerbern einzuholen, keine Frage. Und zu unseren dirketen Mitbewerbern in unserem Umkreis pflegen wir ein sehr gutes Verhältnis.
 
Nur als Hinweis: Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG).

Grüße,
Henning
 
Nur als Hinweis: Urheberrecht als absolutes Recht und ist als solches grundsätzlich nicht übertragbar (§ 29 Satz 2 UrhG).
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Danke für den Hinweis, werden wir entsprechend ändern.
P.S. Nur der Inhalt kommt ja ausschließlich von der Kundin (Texte und Bilder).
 
Um die Sache nochmal abzurunden:
Der Urheber ist und bleibt immer der Selbe, was ja auch logisch ist. Weil wenn Du etwas schreibst, kann nicht Dein Kunde einfach hingehen und sagen "ich bin der Urheber" weil es einfach nicht stimmt. Bei solch einer Mischung aus Design und Text treten natürlich zwei Urheber auf. Und weil das alles manchmal schwer zu durchschauen ist, redet man vom "(uneingeschränktem) Nutzungsrecht".
Und das ist beliebig vertraglich übertragbar.

Letztendlich geht es in dem Streit aber gar nicht um Urheberschaft oder Nutzungsrecht, sondern ganz allein um einen zustande gekommenen Vertrag (oder eben nicht).
Und an diesem Vertrag hängt letztendlich die Nutzung/Eigentümerschaft der Domain, der Inhalte, etc.

huschi.
 
Ich Danke allen für Ihre Antworten.
Letztendlich müssen die Anwälte bzw. das Gericht entscheiden.
Aus unserer Sicht ist ein Vertrag ein Vertrag, da es ja für Unternehmer kein Rücktrittsrecht in dem Sinne gibt.
Schaun wir mal wie es ausgeht.


Danke und Gruß
 
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