Frage: Stornierung einer Webserverbestellung

  • Thread starter Thread starter Dave1999
  • Start date Start date
D

Dave1999

Guest
Hallo,

habe mal eine Frage an Euch:

In wieweit findet das Fernabfrage Gesetz bei der Anmietung eines Servers Anwendung?

Ich habe bei einer Firma einen Webserver bestellt der mir bis jetzt nicht bereitgestellt wurde und nun möchte ich diese Bestellung stornieren.

In den AGB’s der Firma ist nicht angegeben wann das Vertragsverhältnis beginnt, kann ich somit davon ausgehen das der Vertrag erst mit der Bereitstellung der bestellten Leistung und Nutzung dieser Leistung meinerseits beginnt?

Komme ich da raus? Wenn ja, wie ?

Habe auf diesem Gebiet leider noch keine Erfahrungen....

Danke Euch für eure Hilfe!

Gruß Dave
 
So weit mir bekannt, kannst du nach deutschem Recht Bestellungen binnen 14 Tagen widerrufen, sofern keine Leistungen erbracht wurden.

Ich würde da mal anrufen und denen irgendwas auftischen... "ich zieh gerade um", "familiäre, tragische Gegebenheiten" etc..

Eventuell haben die sich eh noch nicht mit deiner Anmeldung beschäftigt.
 
Juristisch gesehen ist Ausschlaggebend, wie der Vertrag (falls überhaupt) zustande gekommen ist.
Dazu sind folgende Fragen wichtig:
a) wie und wann wurde Bestellt (also Deine Seite)
b) wie und wann wurde die Bestellung bestätigt (also vom Provider)

Sollte b) noch gar nicht stattgefunden haben, existiert auch kein Vertrag.
Hat a) schriftlich per Fax/Post stattgefunden, fällt das 14tägige Rücktrittsrecht für Internet-Geschäfte aus.

Mehr kann ich erst sagen, wenn Du die Fragen beantwortest.

PS: Ich bin kein Jurist und dies ist keine juristische Einzelberatung.

huschi.
 
Hallo Huschi,

danke Für deine Hilfe!

zu a) 13.06.04 im Internet gesehen und per Fax bestellt.
zu b) der Provider hat mir den Eingang der Bestellung per Mail bestätigt.

Gruß Dave
 
Haste dich schon gerührt?
Ich würde mich dort melden und denen klar machen, dass ich die Bestellung zurück nehme. Und weil ja nix passiert ist, sollten dies auch machen.

Ich erinner mich bloß an meine Reseller Bestellung - war nicht zufrieden, hab denen ne Mail geschickt und das Geld zurückgebucht - fertig.
 
Habe dem Provider eben meine Auftragsstornierung per Fax und eMail geschickt.

Mal sehen er sich bei mir meldet *g*

@Huschi

Ist es nach dem Fernabfragegesetzt nicht unerheblich ob die Bestellung per Web oder per Fax erfolgt, beides gilt doch als Fernkommunikationsmittel.

Ist doch so als ob ich etwas im Katalog sehe und per Fax bestelle, trotzdem habe ich doch ein 14tägiges Rückgaberecht, oder sehe ich das falsch?

Gruß Dave
 
Dave1999 said:
zu a) 13.06.04 im Internet gesehen und per Fax bestellt.
zu b) der Provider hat mir den Eingang der Bestellung per Mail bestätigt.
Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. (Mit Datum der Bestätigung.)
Da Du per Fax bestellt hast, ist es auch kein Internet-Geschäft mehr und unterliegt den zugrunde gelegten AGBs und dem deutschen Gesetz.
Wurde Dir in der Bestätigung ein Termin für die Bereitstellung genannt?
Und um welchen Hoster geht es eigendlich?

huschi.
 
Hallo Huschi,

Wurde Dir in der Bestätigung ein Termin für die Bereitstellung genannt?
Nicht genau, solte ende dieser Woche geschehen.
Und um welchen Hoster geht es eigendlich?
Gerhard Klein EDV-Service - http://www.klein-edv.de/

Damit ist ein Vertrag zustande gekommen. (Mit Datum der Bestätigung.)
Mir wurde aber nur der Eingang und nicht die Annahme der Bestellung bestätigt, und das nur als eMail.

Gilt ein Vertrag nicht erst als zustandegekommen wenn der Dienstleiter die Dienstleitung zu Verfügung oder ich diese Leistung in Anspruch nehme?
In den AGB ist leider nicht dazu geschrieben. LINK AGB

Gruß Dave
 
Und was is das???:

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an Gerhard Klein EDV-Service, Forsthofstraße 7, 66687 Wadern, widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt, wenn Gerhard Klein EDV-Service nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt.
 
Dave1999 said:
Ist es nach dem Fernabfragegesetzt nicht unerheblich ob die Bestellung per Web oder per Fax erfolgt, beides gilt doch als Fernkommunikationsmittel.
Nein und es heißt übrigends Fernabsatzgesetz. Beim Fernabsatzgesetz geht es darum, den Verbraucher durch 'voreiliges oder unbedachtes Handeln' geschlossene Verträge zu schützen.
Ein Fax mit Unterschrift ist weder voreilig noch unbedacht sondern eine Willenserklärung.

Ist doch so als ob ich etwas im Katalog sehe und per Fax bestelle, trotzdem habe ich doch ein 14tägiges Rückgaberecht, oder sehe ich das falsch?
Da ich Teilkaufmann bin, gelten für mich andere Gesetzte.
Für Dich wird aber dieses gelten:
Code:
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

huschi.
 
Danke für deine Aufklärung Huschi !

Nun bin ich ein wenig schlauer *gg*

Gruß Dave
 
@Dave
Hast du meinen Beitrag weiter oben gelesen? :)
Es steht in den AGBs drin. Du kannst noch stonieren. ;)
 
Ich hab wohl zulange gebraucht bis ich §355 gefunden habe...
SGD hat die entsprechende Klausel ja zitiert.
Wichtig ist, daß Du die Leistung nicht in Anspruch nimmst. Sprich: Blos kein Login auf dem Server erzeugen, falls Du die Passwörter erhälst. Auch nicht nur aus Neugier... ;)

huschi.
 
SGD said:
HUschi is wohl der Provider und hat das jetzt schnell hinzugefügt :D ...
Nein.
Gegenbeweis: Ich würde niemals die Navigation einer Webseite auf Bildern aufbauen.

huschi.
 
Huschi said:
Nein.
Gegenbeweis: Ich würde niemals die Navigation einer Webseite auf Bildern aufbauen.

huschi.

Nanana - wer weiß... :D

Ok - ich denke Dave kann beruhigt sein, wenn er schon stoniert hat. :)
 
Ich Danke Euch beiden!!

Super Hilfe hier im Board!

Werd hier öffter mal vorbeischauen *g*

Gruß Dave :D
 
Zitat von Huschi:
Spätestens, wenn Du dann wirklich einen Server hast...

Seit heute morgen habe ich einen :D
Von Strato *g*
Muss mich da erst mal durfuchsen........

Gruß Dave
 
Als ich damals immer angesch***en wurde, vom Hoster, hab ich mich von allen Reseller und Webspace Paketen abgewannt und mir nen VServer mit SSH gesucht.

Wäre ich damals nicht auf diese Page gestoßen, würde ich immer noch dran rumspielen und es würde nix laufen... :)
 
Back
Top