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Dave1999
Guest
Hallo,
habe mal eine Frage an Euch:
In wieweit findet das Fernabfrage Gesetz bei der Anmietung eines Servers Anwendung?
Ich habe bei einer Firma einen Webserver bestellt der mir bis jetzt nicht bereitgestellt wurde und nun möchte ich diese Bestellung stornieren.
In den AGB’s der Firma ist nicht angegeben wann das Vertragsverhältnis beginnt, kann ich somit davon ausgehen das der Vertrag erst mit der Bereitstellung der bestellten Leistung und Nutzung dieser Leistung meinerseits beginnt?
Komme ich da raus? Wenn ja, wie ?
Habe auf diesem Gebiet leider noch keine Erfahrungen....
Danke Euch für eure Hilfe!
Gruß Dave
habe mal eine Frage an Euch:
In wieweit findet das Fernabfrage Gesetz bei der Anmietung eines Servers Anwendung?
Ich habe bei einer Firma einen Webserver bestellt der mir bis jetzt nicht bereitgestellt wurde und nun möchte ich diese Bestellung stornieren.
In den AGB’s der Firma ist nicht angegeben wann das Vertragsverhältnis beginnt, kann ich somit davon ausgehen das der Vertrag erst mit der Bereitstellung der bestellten Leistung und Nutzung dieser Leistung meinerseits beginnt?
Komme ich da raus? Wenn ja, wie ?
Habe auf diesem Gebiet leider noch keine Erfahrungen....
Danke Euch für eure Hilfe!
Gruß Dave