Hallo Leute, ich habe mal eine Frage an euch... ob "pen test" nun das korrekte Wort ist, will ich mal so dahin gestellt lassen. Es geht um folgendes, bei uns in der Firma haben wir einen Server direkt für einen Kunden. Dieser Server wurde allerdings von deren Mutterkonzern überprüft... Port Scans, Webseite gescannt etc.
Angeblich sind "browsable directories" vorhanden, aber ich finde keine und in der Config des Servers ist das auch deaktiviert. Nun kam ich auf die Idee, vielleicht finde ich ja selbst ein Tool zum testen, ab dann noch einen guten Bekannten gefragt und er riet mir davon ab... §202c STGB und als ich hier im Forum ein wenig suchte, fand ich zusätzlich auch §303b (Computersabotage)... meine Quellen, z.B. hier und hier!
Alles verständlich, ich musste nicht mal groß überlegen und mir viel ein, klar... um einen Sicherheitsdienst der Geld ausliefert zu überprüfen, müsst ich einen Raub fingieren und selbst das wäre ja schon eine Straftat. Es kamen dann von dem Kunden und deren Mutterkonzern ein / zwei Argumente wie "ja, aber muss ja geprüft werden" und ich meinte nur "ne ne ne, Server steht im RZ von Hetzner!", ihr habt Portscans gemacht und die Dienste auf Herz und Nieren getestet indem sogar Kennwörter oder sonstige Abfragen versucht wurden (z.B. Test der Kennwort Übergabe zum FTP, Port 21).
Ich traue mich nun gar nicht zu fragen, aber gibt es denn einen rechtlich sicheren Weg wie ich selbst meine eigene Webseite und dessen Server prüfen kann? Denn die Rückmeldung der "browsable directorie" kann und möchte ich so nicht stehen lassen. Oder sollte ich das Thema abhaken und fertig ist?!
Gruß, Domi
p.s. Da ich nicht wusste ob es eher was für Linux, den Servern oder sonstigen Bereichen ist, hab ich das hier im Smalltalk unter gebracht. Wenn falsch, bitte in die korrekte Ecke verschieben
Angeblich sind "browsable directories" vorhanden, aber ich finde keine und in der Config des Servers ist das auch deaktiviert. Nun kam ich auf die Idee, vielleicht finde ich ja selbst ein Tool zum testen, ab dann noch einen guten Bekannten gefragt und er riet mir davon ab... §202c STGB und als ich hier im Forum ein wenig suchte, fand ich zusätzlich auch §303b (Computersabotage)... meine Quellen, z.B. hier und hier!
Alles verständlich, ich musste nicht mal groß überlegen und mir viel ein, klar... um einen Sicherheitsdienst der Geld ausliefert zu überprüfen, müsst ich einen Raub fingieren und selbst das wäre ja schon eine Straftat. Es kamen dann von dem Kunden und deren Mutterkonzern ein / zwei Argumente wie "ja, aber muss ja geprüft werden" und ich meinte nur "ne ne ne, Server steht im RZ von Hetzner!", ihr habt Portscans gemacht und die Dienste auf Herz und Nieren getestet indem sogar Kennwörter oder sonstige Abfragen versucht wurden (z.B. Test der Kennwort Übergabe zum FTP, Port 21).
Ich traue mich nun gar nicht zu fragen, aber gibt es denn einen rechtlich sicheren Weg wie ich selbst meine eigene Webseite und dessen Server prüfen kann? Denn die Rückmeldung der "browsable directorie" kann und möchte ich so nicht stehen lassen. Oder sollte ich das Thema abhaken und fertig ist?!
Gruß, Domi
p.s. Da ich nicht wusste ob es eher was für Linux, den Servern oder sonstigen Bereichen ist, hab ich das hier im Smalltalk unter gebracht. Wenn falsch, bitte in die korrekte Ecke verschieben