Hallo,
MOD: Full-Quote entfernt!
das ist die Rechtslage.
Bei Dienstleistungsverträgen über Fernabsatz:
- 14 Tage ab Bestellung (dagegen bei Warenkauf 14 Tage ab Erhalt der Ware)
- aber nur, solange keine Nutzungshandlung vorgenommen wurde, Login ist eine.
- aber nur, solange kein Verzicht auf das Widerrufsrecht erklärt wurde
Die z.B. bei 1&1 und Strato üblichen telefonischen PIN-Prüfungen werden als Verzicht auf das Widerrufsrecht angesehen.
Hintergrund: der Fernabsatzkunde soll nicht schlechter gestellt sein als der Ladenkunde. Wer im Laden eine Ware kauft kann sie vorher ansehen, also soll auch der Versandkäufer sie ansehen können bevor er endgültig gebunden ist. Wer im Laden einen Dienstleistungsvertrag abschließt kann die Dienstleistung auch nicht ausprobieren bevor er sich bindet, z.B. wer einen Handyvertrag unterschreibt kann nicht vorher mit seiner neuen Handykarte zuhause die Netzqulität testen.
IMHO, IANAL