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Briese
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Quelle: Heise
Schlechte Nachrichten aus Brüssel für die Signaturbranche: Die EU-Kommission schlägt vor, elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso zu behandeln wie auf Papier ausgestellte. Damit würde die seit 1. Januar 2002 als § 14 Abs. 3 Nr. 1 im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführte Vorschrift entfallen, elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren. Zur Begründung ihres Gesetzvorschlags (PDF-Datei) führt die Kommission an, die vorhandenen Regeln seien "zu kompliziert und unterschiedlich".
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Schlechte Nachrichten aus Brüssel für die Signaturbranche: Die EU-Kommission schlägt vor, elektronische Rechnungen in Zukunft ebenso zu behandeln wie auf Papier ausgestellte. Damit würde die seit 1. Januar 2002 als § 14 Abs. 3 Nr. 1 im deutschen Umsatzsteuergesetz (UStG) eingeführte Vorschrift entfallen, elektronische Rechnungen qualifiziert zu signieren. Zur Begründung ihres Gesetzvorschlags (PDF-Datei) führt die Kommission an, die vorhandenen Regeln seien "zu kompliziert und unterschiedlich".
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