Erfahrungen mit SERVER4YOU aus Jahr 2003

matthias.m

New Member
Hi,

ich suche Erfahrungen mit SERVER4YOU aus dem Jahre 2003 (so ab März).

Grund: Schreiben eines Anwalts in Vertretung BSB GmbH Inkassoforderung 3 Monate Serverkosten aus dem Jahr 2003.

Damals Probleme gehabt: Server wurde zuerst nur mit Verzögerung eingerichtet (zuerst hatten die meinen Server einem anderen Kunden gegeben [zumindest von den Zugangsdaten her] - Das war eine telef. Information eines MA), dann funktionierte das Gute Stück nur ca. 2 Wochen und war danach nicht mehr ansprechbar.

eMails und Telefonate wurden nie bearbeitet. Also habe ich das Geld komplett zurückbuchen lassen; ich habe dann SERVER4FREE informiert, dass Sie bitte die Forderungen für die genutzten 2 Wochen mit der Einrichtungsgebühr aufrechnen sollen. (Ob ich das schriftlich gemacht habe, oder eMail oder wie - Nach kurz vor knapp drei Jahren: Ehrlich gesagt ich weiß das nimmer!)

Was ich weiß: Habe noch mit einem angeblichen Chef von denen telefoniert, der mich trotz der unnutzbaren Leistung dazu verdonnern wollte die gesamte Mindestvertragslaufzeit zu nutzen respektive zu bezahlen. Der Mann bewegte sich gar nicht in seiner Position und ich beendete das Telefonat recht energisch um nicht zu sagen lautstark.

Hat jemand schon mal gerichtsmäßig über das Jahr 2003 mit SERVER4FREE zu tun gehabt und gerichtlich verhandelt?

Wenn ja, dann freue ich mich über eure Urteils-Hinweise per Mail an moench.matthias@gmail.com

Grüße
Matthias Mönch
 
1 Jahr meines Wissens.
Wichtig: Brief an das Inkasso Büro, dass du die Forderung nicht akzeptierst, und zwar innerhalb von 2 Wochen.
Ansonsten hast du die Forderung automatisch akzeptiert und musst zahlen.

Nebenbei spricht das ja mal wieder absolut für S4you und ihre Methoden.
Bin ich froh, dass ich kündigen konnte.
 
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Wie ich recherchieren konnte nach 3 Jahren, sprich ab dem 31.12.2003 ergäbe eine Verjährungsfrist vom 31.12.2006, was erklären würde, warum das Schreiben jetzt noch heranflattert ;-)

Ich würde an deiner Stelle wie hier bereits dargelegt, den Sachverhalt dem Anwalt schildern und klar machen, dass du nix zahlst bzw. höchstens für die 2 Wochen anteilig aufkommen würdest.
 
Tja leider sind die SERVER4YOUs noch rechtzeitig zum Anwalt gedackelt.

Laut Creditreform-Verjährungsrechner (Verband Creditreform/Produkte und Leistungen/Forderungsmanagement/Verjährungsrechner)
verjährt der ganze Schund erst am 01.01.2007.

Einspruch habe ich natürlich schon eingelegt - habe ja auch noch das Glück, dass meine Tante Rechtsanwaltsfachangestellte ist und sich damit selber Inkassomäßig auskennt ;) - Bisher hat der Anwalt noch nichts zu gesagt!

Wenn aber schon mal wer prozessiert hat - dann immer melden per eMail (Anschreiben werden auf Wunsch auch gerne vertraulich behandelt oder dürfen anonym sein - ich will nur evtl. vergleichbare Urteile haben wo evtl. BSB schon mal verloren hat (Aktenzeichen des Gerichts, o.ä.)

Grüße
Matthias
 
Hallo,

hat sich bislang etwas getan?

Habe heute auch so ein Schreiben bekommen.

Angeblich eine nicht bezahlte Rechnung vom 23.07.2003 in Höhe von 11,88 €.
Ebenfalls direkt vom Inkasso-Anwalt.

Habe so eine Rechnung allerdings nie erhalten. Meine letzte Rechnung kam am 13.05.2003 und die hatte ich auch bezahlt.

Für mich riecht das nach Abzocke.

Für mich war die Firma damals eigentlich gestorben. Aber anscheinend gibt´s die ja immer noch...

Wäre für jeden Tipp dankbar.

Übrigens: Der Anwalt wohnt im gleichen Haus wie die BSB Service GmbH... Was ein zufall !!!

Gruß Thorsten
 
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Hallo,

hat sich bislang etwas getan?

Getan hat sich bisher nichts ;)

Das der Anwalt im gleichen Gebäude sitzt war mir bisher nicht aufgefallen - Wird ja noch lustiger dadurch!

PS: Ich sende dir gerne mal eine eMail mit Tipps!

MOD:Full-Quote entfernt.
 
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Hallo,

das wäre prima mit der Mail.
Wobei ich denke das sich der Fall, auf jeden Fall für mich, erledigt hat.

Schade nur, dass es immer Leute geben wird die sofort zahlen.

Von mir wollten sie insgesamt knapp 60,- € haben.

Naja, habe auf jeden Fall erst einmal Einspruch eingelegt und den Sachverhalt erklärt.

Aber wie gesagt, Email wäre prima.

Gruß Thorsten
 
Hi Matthias,

es wird keine Aussichten auf Erfolg gegen die Inkassoforderung geben.
Server4Free respektive Server4You hat die Forderung ordnungsgemäßt an das Inkassobüro abgetreten, somit ist nicht mehr S4Y sonder das Inkassobüro dein Ansprechpartner. Hättest du bezahlt und eine Rückforderung geschrieben hättest du richtig gehandelt. Wenn du allerdings eine Buchung zurückbuchen lässt dann hast du für erbrachte Leistungen (wenn die in deinen Augen auch nicht 100pro erbracht wurden) nicht zahlen wollen. Das ist natürlich keine Rechtsberatung und alles weitere erklärt dir dein Anwalt.

Gruß
Keen
 
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Commander_Keen:

Also was für eine Rechtsauffassung vertrittst du denn hier?

Wenn ich eine Leistung auf unbestimmte Dauer (und auch noch mit Mindestvertragslaufzeit!) miete und die Mietsache insgesamt nur 14 Tage nutzen kann, weil anderweitig technisch und / oder körperlich nicht verfügbar, dann kann ich den Vertrag üblicherweise sogar fristlos wegen Nichterfüllung der Leistung kündigen.

Wenn mir dann der Vermieter bzw. ein von diesem beauftragter Mitarbeiter auf mehrere Reklamationen nur mitteilt, dass ich trotz Unnutzbarkeit der Leistung an die Mindestvertragslaufzeit gebunden bin und eine Kündigung sowieso nicht akzeptiert wird, dann ist das schlicht und einfach FALSCH (auch rechtlich) und nicht gerade ETHISCH KORREKT (Nein, ich schreibe jetzt nicht das Wort mit "B" am Anfang und "trug" am Ende!)

Desweiteren habe ich bezahlt: Nämlich eine Einrichtungsgebühr! - Mit dieser verlange ich die Aufrechnung, da nach technischen Gegebenheiten im Jahre 2003 sowie den damals gültigen Angeboten davon auszugehen war, dass die Server in einem standadisierten automatisierten Prozess eingerichtet wurden, der für alle Kunden gleich ist und von daher die Höhe der Einrichtungsgebühr den tatsächlichen Arbeitsaufwand nicht entspricht.

Die Angebote waren soweit ich mich erinnere keineswegs mit individuellen Hardwareangeboten bestellbar die eine Einrichtungsgebühr (Kosten Serverzusammenbau / Umlage Kaufkosten der Hardware) in geleisteter Höhe gerechtfertigt hätten.

Vielmehr wurde - da glaube ich mich ebenfalls erinnern zu können - mit der eMail bezüglich Einrichtungsgebühr sogar explizit darauf verwiesen, dass diese eher "einer vorab zu leistenden Sicherheit" (Vulgo: Mietkaution) gleichen soll und erst dann überhaupt etwas für den Kunden getan wird was einer Leistungsbereitstellung nahe kommt.

Und mit dieser meiner großteils als Sicherheitsleistung hinterlegten Gelder denke ich doch, dass ich meine 14tägige Nutzung mehr als geleistet habe.

Desweiteren entnehme ich dem Anwaltsschreiben keinerlei Hinweis, dass die Forderung abgetreten wurde. Und überdies entbindet eine Forderungszession den "Erstgläubiger" BSB nicht von seinen Nachweispflichten zu den von mir vorgetragenen Reklamationen die sich - soviel sei versichert - nicht nur auf die technische Leistung beziehen.

Aber das bereite ich weiter nur per eMail aus ;)

Gruß
Matthias
 
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Gestern hat es mich dann auch erwischt.

Brief vom Anwalt, dass ich noch eine offene Rechnung von Mai 2003 haben soll. Jetzt knapp 2,5 Jahre später melden die sich und ich steh natürlich mit runtergelassenen Hosen da.

Hatte im Dez. 2002 einen VServer mit einem Jahresvertrag bestellt und aufgrund schlechter Leistung und miesen Onlinezeiten mit (damals) S4F geklärt gehabt, dass ich diesen VServer Vertrag in einen Root-Server-Vertrag wandeln lasse. Nachdem ich den Rootserver hatte wurde mir der VServer abgeschaltet und ich hatte keine Möglichkeiten mehr, mit diesem zu arbeiten.

Dachte natürlich, dass sei alles ordnungsgemäß abgelaufen. Es kam zwar nochmal eine Mail mit der Aufforderung, dass ich die 2. Miete für den VServer zahlen solle, aber ich habe das dann mit der Buchhaltung geklärt und es kam nie wieder was. Also dachte ich, das Ganze sei ordnungsgemäß abgeschlossen.

Bis zum 6.12.2006 :)

Der Anwalt meinte zwar, dass er nochmal nachschauen will, was damals abgelaufen ist. Wenn da aber nichts bei raus kommt, wars das glaube. Mails etc. von damals habe ich nicht mehr und nen Vertrag unterschreiben musste man zu der Zeit bei S4F ja auch nicht wirklich.

Streitwert: 59 €
Mit Zinsen (2,5 Jahre)+Anwaltsgebühren: 112 €.

Na danke.
 
Die Geschäftspraktiken der Inkassounternehmen(!) werden immer beängstigender. Mein PayPal Problem läuft ja auch noch munter weiter.

In Deinem Fall bleibt Dir wohl fast nur die Begleichung der Rechnung, weil S4Y sich munter raus halten wird.
 
Hier nochmals mein Hinweis:

Nicht einfach bezahlen! - Auch wenn der Anwalt als Inkassobüro auftritt; ganz rechtlos sind wir als angebliche Schuldner nicht!

Man muss uns nachweisen worauf dieses ganze Inkasso gestützt wird und man muss - meiner bescheidenen Rechtsmeinung nach - zumindest zu den Widersprüchen schon irgendwie Stellung nehmen. (Auch wenn die Beweispflicht für Kündigungen etc. wohl bei uns liegt...)

Desweiteren ist der Anwalt auch nicht ganz so sauber - ich werde mal eine Mailingliste anlegen für die Betroffenen, dann erkläre ich dazu gerne auch noch etwas!

In jedem Fall Widerspruch (Achtung Einschreiben!) einlegen! - Meldet euch doch per eMail, dann kriegt ihr noch ein oder 2 weitere Widerspruchsgründe von mir die ihr evtl. noch nicht entdeckt habt.

Grüße
Matthias
 
Hi Matthias,

ich finde das klasse, dass Du das vor hast, aber sei bitte vorsichtig mit Rechtsberatung etc. Denn eine Mailingliste ist weitesgehend öffentlich und die schwarzen Schaafe der eigtl. rechtschaffenden Kunst sind besonders hier im Internet vertreten und prompt hast Du eine Anzeige wegen Verstoßes gg. §1 RBerG. Nur so als kleiner Hinweis für einen "rechtschaffenden" Bürger.

Viel Glück und vor allem Erfolg,
marneus
 
Habe ich jemals behauptet, dass ich eine Rechtsberatung machen werde?

Das einzige was ich gesagt habe ist, dass ich eine eMail privat weiterleiten werde; diese enthält lediglich eine private laienhafte Bewertung und eine Kopie meines Widerspruchschreibens. Dies ist ja eh genau auf meinen Fall passend und kann ja per se nicht auf alle Fälle übertragen werden!

Na vielleicht machen wir das ja auch nicht ganz so offiziell ;)

Jedenfalls gibt es schon Erfolgsmeldungen zu vermelden: Einem mir bekannten Geschädigten wurde schon Absolution erteilt! - Die Welt geht also nicht unter...
 
Ergebnis des Falles: Seit meinem Widerspruchs-Schreiben an den Anwalt nichts mehr gehört - hatte wohl doch gute Argumente aufgeführt...

Da die Sache laut gültigem Recht wie gesagt am 01.01.2007 ohne Reaktion verjährt ist - sicherheitshalber sogar noch einem Monat mehr gewartet (Gerichte brauchen ja auch ein bisschen Zeit für Mahnbescheide ;)) - gebe ich mal offiziell Entwarnung :cool:
 
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