Erfahrung mit abmahnhelfer oder Ähnlichem

Spinx

New Member
HiHo,

Soeben machte ich den Briefkasten auf und bekam eine Abmahnung Waldorf Frommer wegen "Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"

Ich kann mir dies nicht erklären da ich damit rein garnix am Hut. Die Geforderten 956€ kann ich denen sofort auf den Tisch legen, das ist nicht das Problem aber Abmahnen wegen eine Straftat die ich definitiv nicht begangen habe und Zahlen sehe ich nicht ein.

Hat jemand von euch Erfahrung mit abmahnhelfer.de oder Ähnlichen Portalen?
 
Hallo!

Sofern du absolut ausschließen kannst, dass die behaupteten Aktivitäten von deinem Internetzugang, LAN, WLAN oder mittels deiner Zugangsdaten begangen von dir bzw. deinem Haushalt aus worden sind, mach dir keine Sorgen.

Schreiben aufsetzten (eine Reaktion deinerseits ist wichtig!) und um Klageeinreichung bitten!

Dies ist keine Rechtsberatung. Es handelt sich um meine persönliche Meinung wie ich in einem solchen Fall handeln würde!

mfG
Thorsten
 
Hallo,

Ok, habe mich oben falsch ausgedrückt. Ich bin mir definitv keiner Schuld bewusst das ich was mit meinem PC angstellt habe. Nach dem Schreiben habe ich alles Kontrolliert und musste feststellen das mein WLAN wohl frei zugänglich war.
Diese ist nun abgeschaltet und alles läuft nun über LAN Kabel.

Klar selber schuld und hätte man verhindenr können aber nun muss ich da durch deswegen ja auch die Frage ob sich jemand mit abmahnhelfer.de oder Ähnlichen auskennt
 
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Hallo!

Das ändert die Sachlage natürlich. Mit den genannten Portal(en) habe ich keine Erfahrung.

Mein Vorgehen wäre als erster Schritt anwaltliche Beratung einzuholen (Stichwort Mitstörerhaftung).

mfG
Thorsten
 
Ich würde mir definitiv einen Anwalt holen, bevor ich etwas selber machen würde. Vorallem solltest du auf keinen Fall die Unterlassungserklärung unterschreiben.

Keine Rechtsberatung
 
Zu genau diesem Fall gibt es eine Grundsatzentscheidung vom BGH.

http://www.medienrecht-urheberrecht...herten-wlan-anschluss-bgh-urteil-vom-12052010

Kurzform: Schadensersatz nein, Kosten der Abmahnung ja.

Edit fragt sich gerade, was passiert wenn man der nicht gerechtfertigten Abmahnung widerspricht und gleichzeitig eine eigene Unterlassungserklärung abgibt, sein WLAN in Zukunft zu verschlüsseln. Damit würde man einer Abmahnung wegen Störerhaftung entgehen. Aber hier gilt ganz klar: Ab zum Anwalt!
 
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... Nach dem Schreiben habe ich alles Kontrolliert und musste feststellen das mein WLAN wohl frei zugänglich war.
Diese ist nun abgeschaltet und alles läuft nun über LAN Kabel.

Klar selber schuld und hätte man verhindenr können aber nun muss ich da durch deswegen ja auch die Frage ob sich jemand mit abmahnhelfer.de oder Ähnlichen auskennt
Nennt sich rechtlich Störerhaftung und läuft darauf hinaus, dass man die Abmahnkosten tragen muss aber nicht den Schadensersatz. Kanzlei Waldorf Frommer trennt dbzgl. wohl sehr genau.

Wie schon empfohlen, anwaltlichen Rat suchen, um die Sache sauber abzuschließen - u.a. wegen Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung (siehe offenes WLAN).

Edit fragt sich gerade, was passiert wenn man der nicht gerechtfertigten Abmahnung widerspricht und gleichzeitig eine eigene Unterlassungserklärung abgibt, sein WLAN in Zukunft zu verschlüsseln. Damit würde man einer Abmahnung wegen Störerhaftung entgehen.
Eher nein, weil der Tatbestand in der Vergangenheit damit nicht geheilt wird. Die Beseitigung des "Misstandes" ist ja gerade erst durch die Abmahnung erfolgt, insofern ist die Abmahnung also durchaus gerechtfertigt (Sachlage nach Schilderung des TO vorausgesetzt). Ich sehe da persönlich wenig Chancen - auch wenn ich die Rechtslage bzgl. derartiger Abmahnungen und den sinnlos überhöhten Kosten absolut missbillige :( Bestenfalls ist ein etwas "günstigerer" Vergleich möglich -> deswegen unverzüglich entsprechenden Fach-Anwalt aufsuchen und Hilfe einholen insbesondere auf die regelmäßig sehr kurzen Fristen achten!

P.S.: o.g. ist keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Auffassung.
 
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Bestenfalls ist ein etwas "günstigerer" Vergleich möglich

Die Sorge die ich habe, wenn ich am ende NUR die Kosten der Abmahnung Zahlen muss und keinen Schadensersatz aber durch das einschalten eines Fach Anwaltes doch mehr Kosten entstehen als Jetzt (956€) das finde ich dann auch wiederum als eine Sauerei.
 
HiHo,

Danke für die ganzen Links.
Werde Heute dort mal ANrufen und schauen was dort möglich ist, ob ich da raus komme oder den Betrag mindern kann.
 
Hallo!

Ich hatte auch schon die Ehre mit den Anwälten von Waldorf und Frommer. Dies liegt allerdings nun auch schon einige Zeit zurück.
Was genau jetzt abgemahnt wurde und über welches Medium, das ist zweitrangig. Seitdem es mich damals "getroffen" hat, verfolge ich die ganze Geschichte etwas genauer. Habe mich eingelesen und auch mit einem Anwalt telefoniert.

Im Endeffekt kann ich dir zu folgendem Vorgehen raten:
1. Antworten. Die haben ein Recht auf die Unterlassungserklärung. Allerdings eine modifizierte. Zusätzlich die Vorwürfe abweisen und darauf bestehen, dass man es nicht war bzw. nichts verbreitet hat.
2. Abwarten. Es wird eine Antwort kommen, dass man der Mandantin zum richterlichen Vorgehen raten wird. Dieses und alle weiteren Schreiben kannst du abheften.

Es wird nicht viel mehr passieren. Weiterhin hast du immernoch die Möglichkeit, die auf einen Vergleich zu einigen. Wenn also die Kanzlei, wieder meiner Erwartungen, nachsetzt und den Fall zur Anklage bringt, hast du noch immer eine Exitmöglichkeit. Ansonsten kannst du, wenn du sicher bist es nicht gewesen zu sein, eh Ruhe bewahren. Es gibt mittlerweile auch Projekte, die bei entsprechenden Prozessen die Abgemahnten unterstützen (€).
 
Hallo,

So, Ich habe mich mit http://www.wbs-law.de/ auseinander gesetzt.
Das Problem ist ja, bis ich die Abmahnung bekommen hatte war der WLAN Router ohne Verschlüsselung. Jeder hätte also drauf zugreifen können.

Direkt nach dem Erstgespräch habe ich alle erforderlichen Unterlagen, Vollmacht etc per E-Mail erhalten.
Nach ausfüllen und hinfaxen dauerte es keine 4 Stunden bis Waldorf und Frommer Post bzw aufgrund der kurzen Fristen ein Fax hatte.

WILDE BEUGER SOLMECKE und Ich haben uns nun darauf geeignet erstmal den Sachverhallt aufzuklären und eine modifiezierte Unterlassungserklärung zu schicken. Sollte dies nix bringen werden wir auf den Vergleich zurück kommen. Dies kann laut WILDE BEUGER SOLMECKE so um die 500€ Kosten.
Dazu kommt noch die Anwaltsgebühren von knapp 600€ von WBS. Am Ende werde ich also wohl mehr Zahlen müssen aber immerhin wird, sofern von anderen Abmahnkanzlein was kommt wbs sich darum Kostenlos kümmern für die nächsten 3 Jahre.
 
Bewertung

wie ging denn dein Fall aus ? Welche erfahrungen hast du mit Wilde Beuger Solmecke gemacht und wie würdest du sie bewerten? Weiterzuempfehlen oder nich?
 
Hi,

So wie es in dem Post über dir steht ist es nun letztendlich angelaufen. Cergleich und Kosten halbiert, ist definitiv weiter zu empfehlen den es kamen noch 2 weitere Abmahnungen aus der Vergangenheit und diese waren dann Kostenlos.
 
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