eMail-Quellcode ändern und weiterleiten?

frabovmeier

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Hallo,

auf meinem Server läuft Postfix in Verbindung mit Dovecot.
Eingehende eMails werden ja als vollständige eMail-Quelltexte in den jeweiligen Postfach-Verzeichnissen gespeichert.

Ich möchte die eMails mit einem kleinen Script automatisch an eine andere eMail-Adresse weiterschicken, in dem ich einfach vorher in denen eMail-Quelltexten im Header den Wert "To:" bearbeite.

Ist es möglich jetzt quasi via Postfix diese eMail-Quelltextdateien mit einem Befehl einfach abzuschicken? Oder muss ich wirklich die ganze Mail zerlegen und neu zusammenbauen?

Würde es nicht reichen die geänderte eMail-Datei in /var/spool/postfix/deferred/ zu legen?

Danke
 
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Nur damit ich das richtig verstehe:

du empfängst eine E-Mail und willst diese an eine andere Adresse weiterleiten?
 
Ja, aber nicht über ein Client oder so, sondern auf dem Server automatisch.
eMail kommt rein, ich änder NUR den Empfänger, und sende diese sonst unverändert weiter.
 
Nein darum geht es nicht.
Ich will per Script oder mit einem kleinen Java-Programm, den Empfänger ändern und dann weiterschicken.

Der Grund warum ich das machen will, ist erstmal egal. Die eMails kommen über ein CatchAll auf meinem Server an.
 
Das ist rechtlich extrem problematisch, wenn nicht so gar strafbar (Fernmeldegeheimnis).
Das wäre das Gleiche, als wenn Du Briefe aus einem Briefkasten fischen und mit neuem Empfänger in den Postkasten werfen würdest.
 
@Joe User: Wir kennen das Einsatzszenario nicht, da gleich mit der Strafkeule zu winken halte ich für wenig sachgerecht.
Wenn er bestehende Header ändern will, dann fällt das unter das Fernmeldegeheimnis.
Wenn er hingegen ein reines Forwarding (keine Änderung der bestehenden Header) mit schriftlichem Einverständnis des Empfängers machen würde, wäre es widerum kein Problem.
 
Du scheinst ja mehr über das Einsatzszenario zu wissen als hier im Thread steht. Solange wir nicht wissen, aus welchem Grund heraus, der TE unbedingt direkt den Header modifizieren will/muss und wer bei diesem Prozess welche Rolle einnimmt (das catch-all scheint auf eine besondere Konstellation hinzudeuten, Sender/Empfänger) - ist es IMHO müßig über Themen wie Fernmeldegeheimnis nachzudenken.

Ich kann Deine Bedenken insoweit nachvollziehen, als das der unbedingte Einsatz eines "Scriptes" schon etwas merkwürdig anmutet, da doch bei Postfix mit Adress-Rewriting eigentlich alle Möglichkeiten bereits von Haus aus da sind.
 
Der Grund und das Einsatzszenario sind dem Fernmeldegeheimnis völlig egal, es bleibt verboten.
Bevor hier jetzt aber wieder eine Endlosdiskussion über eindeutige Rechtsvorschriften entsteht, verweise ich abschliessend nur noch auf einen Fachanwalt und halte fest, dass der OP auf die potentielle Straftat hingewiesen wurde. Welche Konsequenzen er nun daraus zieht, ist mir solange egal, bis es eine meiner eMails trifft...

Für mich ist dann hier EOD und ich erinnere nochmal daran, dass auch Beihilfe strafbar ist...


Ach ja, sollte die eMail per DKIM signiert sein, kommt noch Urkundenfälschung oben drauf...
 
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Schlichtweg Blödsinn. Adress-Rewriting ist per default nicht strafbar. Es kommt immer auf die jeweiligen Umstände an.

Urkundenfälschung? *facepalm* AFAIK hat gerade mal eine eMail mit qualifizierter Signatur gem. Signaturgesetz den gleichen Beweiswert wie eine Urkunde. DKIM kommt da wohl kaum ran.

Ich weiß nicht, warum Du so scharf bist unbedingt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen anstatt einfach mal den Ball flach zu halten.

P.S.: Das Fernmeldegeheimnis schützt IMHO nur den Übertragungsvorgang. Der ist beim Eintrudeln der Mail auf dem Server erstmal abgeschlossen. Denn das Rewriting und erneute Versenden ist ein seperater neuer Vorgang, welcher in der Verantwortung des ersten Empfänger liegt.
 
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