Eigene Hardware herausfinden

lastpass

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Moin Moin, bzw. guten Abend,

Ihr kennt es sicher, nicht immer bezahlen alle Leute fleißig Ihre Rechnungen und so kommt es, dass ich gegen eine Firma einen vollstreckbaren Titel habe.

Eine Pfändung verlief bislang leider ins leere.

Diese Firma betreibt aber geschäftsmäßig einige Internet-Projekte. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass diese Projekte auf "eigener Hardware" gehostet sind, in einem Rechenzentrum (Colocation nennt man das glaube ich ?!).

Die Hardware wäre natürlich noch was Wert und ist daher das Objekt meiner Begierde (Pfändung).

Bevor ich nun den (teuren) Gerichtsvollzieher los schicke, der dort im Rechenzentrum mal durch die Gänge laufen soll:

Gibt es eine Möglichkeit "von außen" herauszufinden, ob es sich wirklich um eigene Hardware oder doch nur einen gemieteten V-Server / Dedicated Server des Anbieters handelt?


Beste Grüße
 
Nein, das lässt sich von aussen nicht feststellen.
Zudem kann auch "eigene Hardware" bei Dritten gemietet/geleased sein.
 
Na son bissl lässt sich schon rausfinden/mutmaßen bei entsprechendem Hinschauen.
Schau dir mal die IPs an (Massenhoster?), Schau dir die offenen Ports an (bitte legal, und nicht mit Hacking Tools.), schau dir andere Ips and in den Netzwerken, schau dir Ripe Einträge an. Dr. Google ist hier auch ein fleissiger Helfer.

Manchmal ergibt sich hier vieles von ganz allein.

Aber die Hardware wegpfänden wird grundsätzlich erstmal zuviel des Bösen sein. Damit nimmst du der Gegenseite ja die (theoretische) Möglichkeit den Schaden wieder gut zu machen. Das wird denke ich kein Richter mitmachen. Schon garnicht im Bereich von < 10k Euro.
 
Schau dir die offenen Ports an (bitte legal, und nicht mit Hacking Tools.),
Was bitte ist legal und nicht mit Hackingtools? Bereits das Scannen kann als Vorbereitung einer Straftat angesehen werden und die dafür verwenden Tools sind egal welcher Herkunft damit meiner Rechtsauffassung nach prinzipiell illegal und verboten, oder wurde der Schwachsinn mittlerweile gelockert? Erklärt zumindest warum so scheussliche Hacker-Bestandteile wie telnet-client nicht mer automatisch in Windows mit installiert werden!
In aller Regel solltest du die schriftliche Genehmigung des Hosters, seines Providers und seiner Upstream-Carrier einholen bevor du auch nur anpingst, sicher ist sicher.

ch könnte mir sehr gut vorstellen, dass diese Projekte auf "eigener Hardware" gehostet sind, in einem Rechenzentrum (Colocation nennt man das glaube ich ?!)
Mit höchster Probabilität leider nicht, eher gemietet oder geleast so wie fast alle kleineren Anbieter.

Gibt es eine Möglichkeit "von außen" herauszufinden, ob es sich wirklich um eigene Hardware oder doch nur einen gemieteten V-Server / Dedicated Server des Anbieters handelt?
Über reverse-DNS, Hostname, IP Whois, Traceroute kann man mit Kenntniss der Infrastuktur des Anbieters *manchmal* ein paar sinnvolle Rückschlüsse ziehen, aber halt oft nicht mehr als Indizien.

Bevor ich nun den (teuren) Gerichtsvollzieher los schicke, der dort im Rechenzentrum mal durch die Gänge laufen soll:
Geht das überhaupt? Ich meine, das Rechenzentrum ist ja nicht Besitz des Kunden, müssen die deinem Gerichtsvollzieher sogar mit Titel eine Auskunft geben oder ihn gar hereinlassen, oder musst du dann auch noch auf Zutritt zum RZ/Herausgabe klagen?

Berücksichtige dass sogar bei eigener Hardware, es sich hierbei oft genug um lang gelaufene DIY Systeme mit Desktopkomponenten handelt, wo der Verkaufswert verschwindet gering ist. Anders gesagt; insbesondere in Betracht dass auf den Systemen vermutlich Kundendaten sind die nicht dir und nicht dem Betreiber gehören, bezweifele ich leider sehr stark dass es überhaupt einen Fall gibt wo sich der Kostenaufwand real lohnt.

. Damit nimmst du der Gegenseite ja die (theoretische) Möglichkeit den Schaden wieder gut zu machen
Ich weiss ja nicht, aber wenn man schon einen vollstreckbaren Titel hat (das bedeutet volle Zutrittsrechte für den Gerichtsvollzieher, ggf mit Tür-aufbrechen!), aber dann ist generell eh alles schon vorbei. Bei Privatleuten zögern die auch nicht, alles mit zu nehmen was nicht genaustens von Rechts wegen verboten ist - also quasi 1 Tisch, 1 Stuhl pro Person, 1 Fernseher, 1 Computer, ....
 
"geschäftsmäßig einige Internet-Projekte" klingt so, als ob man Forderungen gegen die Kunden (z.B. offene Rechnungsbeträge) pfänden kann.
Auch Domains sind pfändbar - wie wir spätestens seit von Gravenreuth vs. taz.de wissen.

Virtualisiert oder Hardware läßt sich sicherlich an einigen Eigenheiten (z.B. MAC-Adressen) herausfinden - damit kennt man aber immer noch nicht die Eigentumsverhältnisse (gemietet, geleast, gekauft).
Zudem kann das Pfänden von Hardware diese ziemlich entwerten, soweit man nicht in die zugehörigen Wartungsverträge einsteigen kann.
 
Erklärt zumindest warum so scheussliche Hacker-Bestandteile wie telnet-client nicht mer automatisch in Windows mit installiert werden!
telnet wird in Win 10 zwar nicht standardmässig installiert, wird aber immernoch mitgeliefert und kann über Programme/Features aktiviert werden.
Alternativ bietet Win 10 dafür nun endlich standardmässig curl an:
Code:
C:\Users\JoeUser>curl -V
curl 7.55.1 (Windows) libcurl/7.55.1 WinSSL
Release-Date: 2017-11-14, security patched: 2019-11-05
Protocols: dict file ftp ftps http https imap imaps pop3 pop3s smtp smtps telnet tftp
Features: AsynchDNS IPv6 Largefile SSPI Kerberos SPNEGO NTLM SSL

C:\Users\JoeUser>curl -vLI telnet://www.example.com:80
* Rebuilt URL to: telnet://www.example.com:80/
*   Trying 2606:2800:220:1:248:1893:25c8:1946...
* TCP_NODELAY set
* Connected to www.example.com (2606:2800:220:1:248:1893:25c8:1946) port 80 (#0)
GET /
HTTP/1.0 505 HTTP Version Not Supported
Content-Type: text/html
Content-Length: 379
Connection: close
Date: Sun, 28 Feb 2021 10:57:21 GMT
Server: ECSF (nyb/1D2D)

<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Transitional//EN"
         "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-transitional.dtd">
<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" xml:lang="en" lang="en">
        <head>
                <title>505 - HTTP Version Not Supported</title>
        </head>
        <body>
                <h1>505 - HTTP Version Not Supported</h1>
        </body>
</html>
^C
C:\Users\JoeUser>
;)
 
Was bitte ist legal und nicht mit Hackingtools? Bereits das Scannen kann als Vorbereitung einer Straftat angesehen werden und die dafür verwenden Tools sind egal welcher Herkunft damit meiner Rechtsauffassung nach prinzipiell illegal und verboten, oder wurde der Schwachsinn mittlerweile gelockert? Erklärt zumindest warum so scheussliche Hacker-Bestandteile wie telnet-client nicht mer automatisch in Windows mit installiert werden!
In aller Regel solltest du die schriftliche Genehmigung des Hosters, seines Providers und seiner Upstream-Carrier einholen bevor du auch nur anpingst, sicher ist sicher.
Bitte genau lesen was ich geschrieben habe. Du bist da viel zu weit. Ich war noch bei simplen Dingen die nicht verboten sind. Welche das sind solltest du wissen.
Mit höchster Probabilität leider nicht, eher gemietet oder geleast so wie fast alle kleineren Anbieter.


Über reverse-DNS, Hostname, IP Whois, Traceroute kann man mit Kenntniss der Infrastuktur des Anbieters *manchmal* ein paar sinnvolle Rückschlüsse ziehen, aber halt oft nicht mehr als Indizien.
Das sagte ich ja bereits.
Geht das überhaupt? Ich meine, das Rechenzentrum ist ja nicht Besitz des Kunden, müssen die deinem Gerichtsvollzieher sogar mit Titel eine Auskunft geben oder ihn gar hereinlassen, oder musst du dann auch noch auf Zutritt zum RZ/Herausgabe klagen?

Berücksichtige dass sogar bei eigener Hardware, es sich hierbei oft genug um lang gelaufene DIY Systeme mit Desktopkomponenten handelt, wo der Verkaufswert verschwindet gering ist. Anders gesagt; insbesondere in Betracht dass auf den Systemen vermutlich Kundendaten sind die nicht dir und nicht dem Betreiber gehören, bezweifele ich leider sehr stark dass es überhaupt einen Fall gibt wo sich der Kostenaufwand real lohnt.
Never ever wird ein Gerichtsvollzieher für ein paar Kröten einen Server eines Geschäftsbetriebes rauspflücken.
Ich weiss ja nicht, aber wenn man schon einen vollstreckbaren Titel hat (das bedeutet volle Zutrittsrechte für den Gerichtsvollzieher, ggf mit Tür-aufbrechen!), aber dann ist generell eh alles schon vorbei. Bei Privatleuten zögern die auch nicht, alles mit zu nehmen was nicht genaustens von Rechts wegen verboten ist - also quasi 1 Tisch, 1 Stuhl pro Person, 1 Fernseher, 1 Computer, ....
Sehr wenige. Da ich mir meine Kunden aussuche und nicht andersrum. Anno glaube 2010 das letzte mal. Ging ganz fluffig mit einer Kontenpfändung. 2 Tage später hatte ich Zahlungseingang. Ungern gemacht. Aber mußte sein weil die Gegenseite astronautische Vorstellungen hatte.
 
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Hallo :)
Ich wusste bisher nicht, dass Domains pfändbar sind und habe mich darüber interessiert. Also, es ist ganz richtig: "Die wachsende Bedeutung des Internets vor allem im Marketingbereich und beim sogenannten „Online-Shopping“ schafft neue Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. Dies hat als erstes Gericht das LG Essen erkannt und die Pfändung einer Internet-Domain für zulässig erachtet (Beschluss, 22.9.99, JurBüro 2000, 213)."
 
Und ich habe auch herausgefunden, dass Domains keine absolute Rechte (wie die meisten pfändbare Gegenstände) sind, weil sie ja nur eine technische Adresse im Internet sind. Grund ist, dass die Domain also keinen physischen Gegenstand darstellt, der im Rahmen einer Sachpfändung nach den §§ 808 ff. ZPO gepfändet werden könnte
 
Ich wusste bisher nicht, dass Domains pfändbar sind und habe mich darüber interessiert.
Auch wenn wir anfangen weit aus dem Orignalthema ab zu weichen; dass ein Verkauf von immatriellen Güter (Domains, Markennamen, Patenten, ...) sich in den meisten Fällen lohnt bezweifele ich. Solange du nicht bspw Blaupunkt.de oder den Blaupunkt Markenrechte in der Hand halten kannst...
 
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