Es gibt technisch übrigens keine "Anhänge" bei Mails, das ist lediglich ein kosmetisches Feature Deines Mailclients. "Anhänge" gehören zum Body (DATA) und somit muss Dein Virenscanner gesetzwidrig die Mail lesen, sonst könnte er gar nicht wissen, wo der "Anhang" beginnt und endet.
Rechtlich legal ist es ausschliesslich nur dann, wenn beide Seiten (Absender und Empfänger) dem vorher schriftlich zugestimmt haben
Wie kommst du darauf dass Absender und Empfänger zustimmen müssen dass der Empfänger seine privaten Daten an einen Auftragsdatenverarbeiter nach DSGVO auslagert? Darüber braucht er den Absender auch gar nicht zu informieren da das Schriftstück nach Eingang sein Privatbesitz ist. Du kannst nicht sowohl nach TKG und DSGVO nach Empfang gleichzeitig argumentieren da es getrennte Bereiche des Lebenszyklus der Email sind.
Der Empfänger muss "lediglich" dafür Sorge tragen dass der von ihm beauftrage Auftragsdatenverarbeiter sowohl nach DSGVO rechtens ist als auch alle aus der DSGVO abzuleitenden Rechte durchführen kann.
Für den Telemedienbetrieber leitet sich meines Erachtens lediglich die Pflicht ab, den Empfänger aktiv in die Einwilligung einer Antispam-Lösung ein zu binden. Wenn er selber das Kästchen "Antispam aktivieren" klickt, ist die Diskussion gegessen.
Meine generelle Prozedur war in der Vergangenheit:
- Hochwahrscheinlicher Spam auf Header-Basis/Absender-Basis (DNSBL, Postgrey, ...) wird abgelehnt
- Antispam ist auf Wunsch des Benutzers aktiv, damit ist das Einverständnis gegeben
- Wahrscheinlicher Spam wird markiert zugestellt
- Der Benutzer kann den Spam entweder nach Junk sortieren oder löschen lassen
Eine Mail ist rechtlich einem Brief gleichgestellt, es gelten also die gleichen Rechte und Pflichten...
Na dann versuch mal per Email rechtsgültig bspw. ein Mietverhältnis zu kündigen.
Es gibt technisch übrigens keine "Anhänge" bei Mails, das ist lediglich ein kosmetisches Feature Deines Mailclients. "Anhänge" gehören zum Body (DATA) und somit muss Dein Virenscanner gesetzwidrig die Mail lesen
RFC 2183 ist anderer Meinung. Klar, es gehört alles zu Header oder Data aber das Konzept eines Attachment gibt es sehr wohl bei Emails.
Dass man dazu den Body interpretieren muss bleibt aber in jedem Fall wahr.
Wenn ich nun Absenderaddresse X aus meinem Datenbestand entfernen möchte/muss - wie stelle ich das an ?
Reden wir hier über Clickhouse oder welcher Teil von Rspamd? Aus jeder Datenbank kann man immer einzelne Datensätze entfernen, die Frage ist nur wie
Der Einsatz dieser Software mag ja in anderen Ländern ausserhalb der EU legal sein, in der EU und insbesondere in DE ist sie es jedenfalls nicht.
Wie wir alle Wissen ist DSGVO ein komplett zahnloser Tiger der seine karies/lobby-zerfressene Zahnreste lediglich gegen kleinere Betriebe einsetzt weil Google, Amazon, Microsoft und Co ihn auslachen. Nicht vergessen, nach DSGVO sollte weder Google noch Microsoft noch existieren