Domaininhaber und Haftung

Thorsten

SSF Facilitymanagement
Staff member
Eventuell nicht 100% passend im Bereich Vertragsfragen - dennoch hier ein interessanter Beitrag von Basicthinking bzw. RA Dr. Verena Hoene:
basicthinking.de said:
Zum einen ist klargestellt, dass man nicht nur deshalb haftet, weil man Inhaber einer Domain ist. Dies gilt aber, und dies hat der BGH ebenfalls explizit festgehalten, auch nur, wenn man sich Kontrollmöglichkeiten über den unter der Domain betriebenen Webauftritt vorbehält. Man kann also die Domain nicht einfach so “weitergeben” und dann jede Verantwortung von sich weisen.
Der komplette Artikel auf basicthinking.de.
 
Um den Zusammenhang und die eigentliche Aussage deines Zitats zu verstehen empfehle ich dringend den gesamten Blogeintrag zu lesen.

Dort werden weitere Details und Einschränkungen genannt, die durchaus relevant sind (zB Prüfungspflichten etc.).

Aber insgesamt ein sehr interessanter Artikel.

Danke für den Link, Thorsten.
 
War das nicht schon immer so das der Inhaber der Domain zumindest zum Teil auch für dessen Inhalt haftet? Also mir war es nur so bisher bekannt. Ist ja eigentlich ganz klar das sich ein Inhaber einer Domain nicht aus der Verantwortung des Inhalts ziehen kann.

Interessanter ist es da wie es z.B. bei Subdomains und Freewebspaceanbietern aussieht, inwiefern die evtl. als Betreiber für die Haftung der Inhalte mitverantwortlich gemacht werden können.
 
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