Eventuell nicht 100% passend im Bereich Vertragsfragen - dennoch hier ein interessanter Beitrag von Basicthinking bzw. RA Dr. Verena Hoene:
Der komplette Artikel auf basicthinking.de.basicthinking.de said:Zum einen ist klargestellt, dass man nicht nur deshalb haftet, weil man Inhaber einer Domain ist. Dies gilt aber, und dies hat der BGH ebenfalls explizit festgehalten, auch nur, wenn man sich Kontrollmöglichkeiten über den unter der Domain betriebenen Webauftritt vorbehält. Man kann also die Domain nicht einfach so “weitergeben” und dann jede Verantwortung von sich weisen.