Diskussion: Rechtsformen

Elradon

Member
marneus hatte das hier ja so nen bisschen angedacht, hier als der Thread.

Also ich hab zwar nicht das Geld zusammen für ne GmbH-Gründüng (10000€ ne ;)), möchte mich trotzdem selbständig machen. Geh morgen auch zu so ner Infoveranstaltung von der IHK, mal gucken, was da so rüber kommt.

Mich würd aber auch interessieren, welche Meinungen hier so vertreten sind?

Thema natürlich: Rechtsform, wenn man was im Internet (etwa Hosting) machen möchte.
 
Es kommt ganz drauf an, was Du vor hast. Rechtsformen birgen gewisse Vor- und Nachteile, die ich hier im einzelnen nicht aufführen, aber zuhause gern Nachschlagen kann.

Nehmen wir die AG mal heraus (50k Einlage) bleiben als Gesellschaftsformen ganz grob einmal die GmbH, sowie die privaten Gesellschaftsformen (GBR, OHG, e.K., CO KG). Weiterhin gibt es neuerdings nun auch die Limited, die im Internetbusiness häufig Verwendung findet und als günstige Alternative zur GmbH gesehen wird. Hier ist ein interessanter Artikel dadrüber der IHK FFM zu finden.

Vom Vertrauen her bringt natürlich der e.K. / GBR am meisten. Man steht schließlich für alles mit dem privaten Vermögen ein. Eine GmbH suggeriert eine gewisse Professionalität und beschränkt das Risiko auf die Höhe der Einlage.

Risiken kann man aber zum Beispiel durch Versicherungen minimieren. Prämien im Internetbusiness liegen zwischen 750€ und 1.500€. Je nachdem was man so abgesichert haben möchte.
 
Interessant ist wahrscheinlich auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Obwohl ich eigentlich dachte, dass man das schon machen könnte; bei wikipedia steht was anderes. Werd da morgen bei der IHK noch mal nachfragen.
Deswegen interessant, weil man halt nen Stammkapital von einem Euro haben kann (wird ja auch "die ein Euro GmbH" genannt), dabei allerdings die Vorteile, die marneus schon erwähnt hat.
 
Jaja, die Einlage... Problematisch hier wird allerdings, dass die Haftungsbeschränkung der Geschäftsführer durchaus aufgehoben werden kann. Wenn die Unternehmung wissentlich in die ******e gerät und man Dir grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann (und Deine Gläubiger werden alles daran setzen), fährt der Zug auch in Richtung Eigenheim - und zwar direkt durch's Wohnzimmer!
 
Naja, man sollte ja schon so viel Ahnung haben, dass man nichts grob Fahrlässig macht. (wenn man das so mal sagen möchte).
Weißt du etwas über den Status der UG (haftungs..)?
 
Nein, zur UG kann ich Dir nichts sagen.

Grob fahrlässig handelst Du schneller, als Du gucken kannst.
 
Um Grobfahrlässig zu handeln, oder dass estwas grob fahrlässiges passiert, musst du ja nicht mal selbst schuld sein.
Werden Beispielsweise Server gehackt, und es entsteht einem Kunden ein finanzieller Schaden, haftet der Hoster.

Das Problem was ich persönlich an der Ltd sehe ist, dass man für bestimmte Gescheftsabwicklungen trotzdem mit dem privaten vermögen der Gesellschafter unterschreiben muss. Manche Gläubiger bestehen drauf, denn sonst sehen sie im Zweifel nie wieder was von ihrem Geld.
Das ganze kann sogar bei ner GmbH passieren. Ich arbeite für eine Firma die Veranstaltungen macht. Für ne Veranstaltung in Shanghai mussten hier die Gesellschafter mit dem Privatvermögen unterschreiben, da die Einlage der GmbH weit über den Haftungsbetrag hinaus ging.
Deshalb wird man von Gläubigern mit einer GmbH mit Sicherheit lieber gesehen, denk ich mal. Denn was bringt einem schon 1 Euro Stammeinlage.
 
Nur hast du bei einer GmbH ja auch das Problem, dass die Einlage nicht aufrecht erhalten werden muss. Wenn das Geld nur einmalig da war, kann sich die GmbH danach ja zB einen Geschäftswagen leisten oder sonstige Geschäfte tätigen, so dass das Kapital nach kurzer Zeit aushäusig ist. Daher sollte man sich darauf auch nie verlassen.

GmbH und Ltd. sind aber wohl grade für solche Zwecke hier m.E. in den meisten Fällen die beste Wahl.
 
Alle Interessierten einer Gesellschaft schauen sich mal bitte §§ 705 ff. an und fragen dann bei Bedarf. Ein wenig Ahnung hab ich von der Materie, wobei dieses und die folgenden Postings natürlich keine Rechtsberatung darstellen, sondern viel mehr die laienhafte Wiedergabe meines erlangten Wissens während des Studiums.
 
Das bezieht sich auf das BGB, dort ist aber die Gesellschaft bürgerlichen Rechts geregelt, bei der du eben wieder persönlich mit deinem gesamten Vermögen haftest - und nicht wie bei einer GmbH beschränkt auf die Einlage. Zudem ist eine 1-Mann GbR im Gegensatz zur 1-Mann GmbH nicht möglich.

Viel mehr als "glauben und meinen zu wissen" (grundlegende Tipps und Gedankenanstöße) wirst du hier wohl auch nicht kriegen können. Keiner kann und darf hier auf dieser Basis deinen Fall im Detail analysieren und dich dann rechtlich dazu beraten.
 
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