Eine einstweilige Verfügung kommt grundsätzlich nicht von irgendwoher. Normalerweise ist dies ein Folge einer vorausgehender Unterlassungsaufforderung bzw. hier wohl die Löschung von Textpassagen und das Ausbleibender Reaktion des Gegners.
Jedoch sind eigentlich die Verfasser die Personen, denen ans Leder gegangen bzw. gerichtlich festgestellt werden sollte, ob und wenn im welchem Umfang hier Äußerungen getätigt wurden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Die Veröffentlichungen lassen aber eher darauf hindeuten, dass erst die einstweilige Verfügung erlassen wurde und die folgende Stellungnahme Wikimedia seitens des Gerichts mal salopp gesagt: gelocht und abgelegt wurde. Ein normaler Bürger dürfte vor Gericht wohl so ohne weiteres keinen Erfolg haben. Hier spielen wohl die besonderen Beziehung - in anderen Teilen des Landes nannte man das wohl mal Seilschaften - eine Rolle. Es liegt die Vermutung einer Rechtsbeugung nahe.
Korrekt wäre es gewesen, z.B. die einstweilige Verfügung auf den Inhalt zu erstrecken, was aber wohl mangels der Möglichkeit der Rechtshoheit, von vorne rein erfolglos gewesen wäre.
Nun, es beweist, dass hier Personen am Werke sind, die eben um die Biegsamkeit unseres Rechtssystems bestens infomiert sind.
Aber so ganz clever sind die Leute ja nicht. Warum machen die nicht einfach eine einstweilige Verfügung gegen sämtliche deutsche Provider, deren Benutzer via Firefox auf das Internet zugreifen können. Schließlich ist ja oben rechts so ein nettes Werkzeug zur Auswahl der Suchmaschine u.a Wikipedia eingebaut. Dieses wird von der einstweiligen Verfügung gegen wikimedia nicht erfasst. Ein Beweis dafür, dass die einstweilige Verfügung willkürlich gerichtet gegen Wikimedia anmutet.