http://www.gulli.com/news/eu-kommission-erh-lt-beschwerde-ber-sony-2011-04-19 said:
Aber zusammen mit seinem Anwalt hat der Sony-Kunde noch weitere mutmaßliche Verstöße ausfindig machen können. So sei nach der einmaligen Eingabe der Kreditkarteninformationen bei keinem weiteren Kauf die Eingabe des CVV-Codes mehr notwendig. Dementsprechend hieße das, dass Sony den Sicherheitscode speichert, was jedoch gegen die internationalen Normen bezüglich der Speicherung von Kreditkarteninformationen verstoße. Es bestünden sogar Zweifel, dass der betroffene Hersteller überhaupt zur Verarbeitung von Kreditkartendaten befähigt ist, da laut AGB/TOS die erwähnte Verarbeitung im Ausland erfolge.