Datenverlust ohne Schadensersatz

Huschi

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Wer bei Vertragsabschluss nicht nach Datensicherung fragt, ist selbst schuld. So sieht es jedenfalls das Oberlandesgericht in Hamm, nachdem ein Unternehmen wegen Datenverlustes seinen IT-Dienstleister verklagte.

13.04.2004 - Vergangene Woche fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil, das zwar positiv für IT-Unternehmen ist, negativ aber für Kunden, die nicht aufpassen. Ein Reiseunternehmer, der seinen Computer-Dienstleister auf Schadenersatz verklagte, geht nach einem Server-Absturz mit Datenverlust nun leer aus.

Die wichtigen Daten des Auftraggebers waren diesem wohl nicht wichtig genug, an eine Datensicherung als Teil des Dienstleistungsvertrages zu denken. Bei Wartungsarbeiten des IT-Dienstes gingen dummerweise bedeutsame Informationen verloren.

Ein Mitarbeiter des IT-Dienstleisters sagte vor Gericht aus, dass er nicht wissen konnte, dass sich das Reiseunternehmen nicht bei Vertragsabschluss für eine Datensicherung entschieden hatte. Dann nämlich hätte er vor den Arbeiten noch einmal die Informationen abgesichert. Der Auftraggeber hat sich nun das Versäumnis selbst zuzurechnen. Weil er seine Daten selbst nicht einmal monatlich absicherte, will sich der Dienstleister nun nichts vorwerfen lassen - und gewinnt.
 
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