Bundesregierung beschließt Cyber-Sicherheitsstrategie

Thorsten

SSF Facilitymanagement
Staff member
Hallo!
Dem BSI gab der Gesetzgeber bereits Mitte 2009 mehr Mittel an die Hand, um Angriffe auf die IT-Infrastruktur des Bundes abzuwehren. Um Schadprogramme besser aufspüren zu können, darf die Bonner Behörde etwa alle "Protokolldaten" einschließlich personenbeziehbarer Nutzerinformationen wie IP-Adressen unbegrenzt speichern und automatisiert auswerten, die bei der Online-Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltungseinrichtungen des Bundes anfallen. 2005 beschloss die Bundesregierung zudem einen "Nationalen Plan zum Schutz der kritischen Infrastrukturen", dem diverse Umsetzungsvorgaben folgten.

Quelle: Heise Online
Solange die Daten also im Ländle bleiben alles kein Problem. Ich fühle mich auch schon spontan viel sicherer.

mfG
Thorsten
 
Nur damit ich das auch richtig verstehe (habe mir den Artikel jetzt nicht ganz durchgelesen):
ICH darf eigentlich garnicht aber ausnahmsweise nur ein bisschen loggen, welche IP wann etwas auf meinem Server gemacht hat und muss die Daten nach X Wochen löschen (von wegen BDSchG).
Aber wenn es um Bekämpfung von Angriffen auf Bundes-Server geht, dürfen die Protokollieren was das Zeug hält?

Außerdem fasziniert mich der Satz (Zitat): "Wenn das Internet ausfällt, wird es kritisch für das Land".
Genau das habe ich letztens noch Versucht meinem Internetprovider so beizubringen, aber das Mäuschen von der Hotline konnte oder wollte mich dahingehend nicht verstehen :(
 
[...]
ICH darf eigentlich garnicht aber ausnahmsweise nur ein bisschen loggen, welche IP wann etwas auf meinem Server gemacht hat und muss die Daten nach X Wochen löschen (von wegen BDSchG).
Aber wenn es um Bekämpfung von Angriffen auf Bundes-Server geht, dürfen die Protokollieren was das Zeug hält?[...]

Ist doch nichts neues. Bei ELENA genau das selbe - die Daten werden seit dem 01.01.10 fleißig gespeichert, aber es fehlen noch Einrichtungen um die Daten überhaupt auslesen zu können und entsprechend zu verwenden. Die Krux an der Sache: der Arbeitnehmer kann damit auch keine Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten erhalten - wohlgemerkt, die Beauskunftung ist ein fester und wichtiger Bestandteil der ganzen Datenschutzbestimmungen.
 
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