BitTorrent (Azureus) auf server4you-Root?

ElBarto

Member
Hallo Gemeinde!

So ganz klar sind mir da die AGBs von server4you nicht. Ich stelle lediglich KNOPPIX ISO-Image zur Verfügung. Das ist meiner Meinung nach nicht verboten oder?

https://www.server4you.de/de/agb/server.html

Zitat:

§ 2 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die Providerin behält sich vor, Server, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
b) Unter keinen Umständen darf der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt auf dem gemieteten Server anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Bei Verstößen behält sich die Providerin das Recht vor, den Server ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen
 
Also lt. AGB ist es Dir verboten, da über BitTorrent illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte vertrieben werden können.

Schreib doch mal eine Mail an den Support und bitte um Zustimmung.
 
Relevanter Teil aus den AGB:
Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet.
BitTorrent ist schon machbar, auch den AGB nach, wenn man sicherstellen kann, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht unberechtigt verbreitet werden können.
Einfach gesagt, solange man selber der Einzige ist, der auf Diese Systeme Zugriff hat (und u.a. diese gegen Einbrecher antsprechend absichert) und man selber nichts unrechtes mit diesen Systemen (natürlich auch generell nicht) tut / verbreitet, ist es kein Problem.
Die Technologieen zu verwenden ist nicht explizit verboten. Wenn dies mit den AGB's beabsichtigt gewesen wäre, wären laut AGB's auch sämtliche direkt-Downloads verboten. (z.Bsp. Fotos , Game-maps u.s.w.)
 
Hier die Antwort von server4you:

Sehr geehrter Herr ,

da es möglich ist über Azureus auch geschützte Inhalte zu vervielfältigen, ist das Installieren von sogenannter P2P-Software untersagt. Dies können Sie auch unter § 2 Rechter Dritter einsehen

§ 2 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die Providerin behält sich vor, Server, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
b) Unter keinen Umständen darf der Kunde urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt auf dem gemieteten Server anbieten oder verbreiten. Insbesondere das Betreiben von so genannten P2P-Tauschbörsen, Download-Services oder Streaming-Diensten, über die eventuell urheberrechtlich geschützte Inhalte unberechtigt verbreitet werden können, ist nicht gestattet. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Links zur Verfügung zu stellen, die auf P2P-Tauschbörsen, Download-Services, Streaming-Dienste oder deren Inhalte verweisen. Bei Verstößen behält sich die Providerin das Recht vor, den Server ohne vorherige Ankündigung vom Netz zu trennen und den Vertrag fristlos zu kündigen

Da wir nicht die Zeit haben Ihren Server ständig "im Auge zuhalten", ist es generell untersagt, jegliche art von P2P-Software zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
 
Also entweder ich oder S4Y verstehen Bittorrent nicht. Ist es nicht so, dass man für das Sharen eines Torrents dieses auf einen Tracker laden muss? Wenn nur der Administrator Schreibzugriff auf den Tracker hat, können folglich auch keine illegalen Inhalte ausgetauscht werden.

Sonst müsste man auch HTTP verbieten, denn darüber können ja auch illegale Inhalte übertragen werden.
 
MOD: Full-Quote entfernt!
Eben! Bei den BitTorrent gehts eigentlich um den Traffic und nicht um den Inhalt. ;) :)
 
Last edited by a moderator:
Nein, Du verstehst die Position des Hosters nicht. Sie können einfach nicht gewährleisten, dass die Server überwacht werden. Somit würden sie haftbar sein. Kann das vollkommen verstehen.
 
Haftbar für was? Ich denke man ist selbst voll für den Server verantwortlich. Denn dann müsste sie ja auch jede Datei kontrollieren die über HTTP oder FTP abrufbar ist. :confused:
 
Die Aufgabe des Hosters ist es, dir Hardware zu vermieten und verfügbar zu machen. Was Du mit der Hardware anstellst ist deine Sache.
Wenn es allerdings zu Infos bzgl. illegaler Inhalte, Spam, oder sonstiger Art kommt, wird dieses geprüft und wenn bestätigt ist dein Server erstmal gesperrt.

Ich hoffe, dir die Hintergründe ein wenig erläutert zu haben.

Gruß
Wolfgang
 
MOD: Full-Quote entfernt!
Ja, genau so sehe ich das auch. Solange ich nur das neue Kubuntu seede, um die offiziellen Mirrors zu entlasten, sehe ich kein Problem. Sollte was Illegales geseedet werden, kann mir der Hoster selbstverständlich den Server kostenpflichtig sperren, da gibts überhaupt nichts zu meckern.
 
Last edited by a moderator:
Da wir nicht die Zeit haben Ihren Server ständig "im Auge zuhalten", ist es generell untersagt, jegliche art von P2P-Software zu nutzen.
Da Du aber nachgefragt und eine entsprechende Antwort erhalten hast, ist es für Dich nun tatsächlich untersagt.
Alle anderen können sich auf "Auslegungssache der AGB §2" rausreden. Du nicht mehr. :)

huschi.
 
wow ...
Messer werden in Zukunft in der Küche verboten damit kein Mord geschehen lkann, der Firmenchef kann ja nicht jeden einzelnen Angestellten pausenlos kontrollieren.

Naja, so oder so ähnlich wäre der Vergleich zur Gross-Küche.
Nur mal so, um die Sinnigkeit zu verdeutlichen.
Naja, S4Y muss selber wissen und beurteilen, was für sie sinnvoll, und was sinnlos ist.

Ansonsten kann ich nur allgemein dazu sagen, dass inzwischen viele grosse Anbieter und viele "fette" Publikationen via BitTorrent verteilt werden. Wenn S4Y den Zug verpasst ... selbst schuld.
 
Ich habe eine derartige Klausel schon bei sehr vielen Providern in den AGB gesehen, S4Y ist also nicht der einzige Provider.
 
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