Hallo zusammen,
unsere Ortsansässige Sparkasse fusioniert mit einer weiteren im Nachbahrort. Soweit sogut, durch diesen Prozess ändert sich allerdings die BLZ und damit automatisch meine IBAN. Da ich natürlich laufende Lastschriften habe (Telefon, Versicherung, etc.....) steht mir ein enormer Aufwand bevor alle zu benachrichtigen. Jetzt würde mich mal interessieren wie das so gehandhabt wird. Ich habe nämlich auf Webseiten anderer fusionierender Banken gelesen, dass die offenbar von sich aus Gläubiger mit bestehenden Lastschriftverträgen anschreiben und über die Änderung informieren so dass der Kunde nichts zu tun hat. Ist das gängige Praxis oder eher die Ausnahme? Gelesen habe ich das beispielsweise bei einer Raiffeisenbank:
Für mich liest sich das so dass die Bank das automatisch für den Kunden erledigt (immerhin weiß die Bank ja auch über die Einzugsermächtigungen bescheid,oder ?) Meine Arbeitskollegin die bei uns in der Firma für die Buchhaltung zuständig ist, hat auch gesagt dass ein Geschäftskonto von der Fusionierung betroffen war und sie dort auch selbst keinen Gläubiger angeschrieben hat und das offenbar dennoch korrekt weiterläuft. Lediglich bei allen nachfolgend abgeschlossenen Verträgen wird natürlich die geänderte IBAN angegeben.
Ist jetzt wirklich Smalltalk, aber vielleicht hat ja der ein oder andere hier den Spass schonmal selbst mitgemacht *g* Wie ist denn da so die gängige Praxis?
Grüsse
unsere Ortsansässige Sparkasse fusioniert mit einer weiteren im Nachbahrort. Soweit sogut, durch diesen Prozess ändert sich allerdings die BLZ und damit automatisch meine IBAN. Da ich natürlich laufende Lastschriften habe (Telefon, Versicherung, etc.....) steht mir ein enormer Aufwand bevor alle zu benachrichtigen. Jetzt würde mich mal interessieren wie das so gehandhabt wird. Ich habe nämlich auf Webseiten anderer fusionierender Banken gelesen, dass die offenbar von sich aus Gläubiger mit bestehenden Lastschriftverträgen anschreiben und über die Änderung informieren so dass der Kunde nichts zu tun hat. Ist das gängige Praxis oder eher die Ausnahme? Gelesen habe ich das beispielsweise bei einer Raiffeisenbank:
Bei Lastschriften/Abbuchungsaufträgen/Gehalts- oder Rentenzahlungen werden viele Auftraggeber und Zahlungsempfänger direkt und kostenfrei durch uns benachrichtigt. Sonstige eingehende Gutschriften bzw. Abbuchungen werden aber auch noch für einen Übergangszeitraum auf Ihre neue Kontonummer weitergeleitet.
Für mich liest sich das so dass die Bank das automatisch für den Kunden erledigt (immerhin weiß die Bank ja auch über die Einzugsermächtigungen bescheid,oder ?) Meine Arbeitskollegin die bei uns in der Firma für die Buchhaltung zuständig ist, hat auch gesagt dass ein Geschäftskonto von der Fusionierung betroffen war und sie dort auch selbst keinen Gläubiger angeschrieben hat und das offenbar dennoch korrekt weiterläuft. Lediglich bei allen nachfolgend abgeschlossenen Verträgen wird natürlich die geänderte IBAN angegeben.
Ist jetzt wirklich Smalltalk, aber vielleicht hat ja der ein oder andere hier den Spass schonmal selbst mitgemacht *g* Wie ist denn da so die gängige Praxis?
Grüsse