Aufbewahrungsfrist Logfiles für Rechnung/Lieferung

conym18

Member
Hallo und Guten Tag zusammen,

Ich will mal ganz kurz und grob mein Problem zusammenfassen bzw. etwas schildern.

Mein Arbeitgeber hat mit einer Firma eine Nutzungsvereinbarung (Vertrag) zwecks Webhosting.
Diese Firma hostet aber nicht selbst, sondern hat bei einer anderen Firma einen Server.

Hier zahlen wir pro Angefangene 10 MB !!!
Der Leistungszeitraum war 01.04.2011 - 30.04.2011

In der Nutzungsvereinbarung inkl. sind lediglich 1000 MB frei dabei.

Nun haben wir jeden Monat Abrechnungen von ca. 150 GB !!! und Rechnungen über 1500 €.

Den Vertrag hatte ich bis zum 30.04. gekündigt und die Kündigung wurde auch angenommen. (seit 01.05. sind wir woanders)

Die Rechnung vom Monat April ist vom 10.05.2011

Nun meine eigentliche Frage
Ich wollte von der Firma Zugriffsstatistiken haben, jedoch sagen Sie mir nur, dass Sie lediglich für Abrechnungszwecke die logfiles durchgehen und dannach löschen und das Sie mir jetzt keine Zugriffsstatistiken mehr geben können.

Was ist die gesetzliche "Aufbewahrungsfrist" solcher Nachweise?
Wieviel Monate/Jahre muss mir die Firma Nachweise liefern von den Rechnungen/Lieferscheinen die Sie mir ausgestellt haben?

Vielen Dank
 
Dadurch das hierbei die Daten zwingend für eine Rechnung notwendig sind würde ich hierbei auf den letzten Punkt setzen:

Aus steuerrechtlichen Gründen sind sämtliche Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. § 147 Abs. 1 AO nennt im Einzelnen folgende Unterlagen:

  • Bücher (bei Kaufleuten Handelsbücher) und Aufzeichnungen,
  • Inventare,
  • Jahresabschlüsse, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung,
  • Lageberichte,
  • Eröffnungsbilanz,
  • die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen,
  • empfangene Handels- und Geschäftsbriefe,
  • Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe,
  • Buchungsbelege,
  • Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung nach Art. 77 Abs. 1 i.V.m. Art. 62 Abs. 2 Zollkodex beizufügen sind, sofern die Zollbehörden auf ihre Vorlage verzichtet oder sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben haben,
  • sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.
und weiter:

Sonstige Unterlagen sind beispielsweise Kalkulationsunterlagen, Ausfuhrbelege oder Bewertungen von Eigenleistungen. Ihre Bedeutung für die Besteuerung ist im Einzelfall zu prüfen.
Dauer:


Alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt stets mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzten Eintragungen, Änderungen oder Handlungen in den jeweiligen Unterlagen vorgenommen wurden bzw. Handelsbriefe empfangen oder abgesandt worden sind.

Aufbewahrungspflicht: Abrechnungsunterlagen 10 Jahre
Ich an deiner Stelle würde ganz einfach Einspruch gegen die Rechnung einlegen. Der Provider muss hierbei entsprechend nachweisen und aufschlüsseln wie und wann die Positionen in der Rechnung zu Stande gekommen sind. In dem Falle also anhand von LOG-Files. Der Provider steht dabei in der Bringschuld.


Quelle: Des zitierten http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/abgabenordnung/365506/aufbewahrungsfristen.html
 
Last edited by a moderator:
Genial.
Vielen Dank für deinen/ihren sehr guten Antwortartikel. :)

Danke

Wie lang muss er aber lt. gesetz LOG-Files aufbewahren?

Gabe es da nicht mal was mit 6 Monaten Vorratsdatenspeicherung?
 
Vorratsdatenspeicherung ist ja etwas anderes. Die darin gespeicherten Werte werden für eine Abrechnung nicht benötigt. Anders sieht das ja aus mit Nachweisen über Traffic der ja eben sehr relevant für die Abrechnung ist.
 
Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, das die Aufbewahrungsfrist für abrechnungsrelevante Dinge (Logs, Traffic etc.) min. 6 Jahre, nach meiner Meinung sogar 10 Jahre beträgt.

Grundsätzlich kann man sagen, das jeder zu einer Rechnung führender Beleg (dazu gehören auch Dateien) 10 Jahre aufgehoben werden muß.

Gruß

Ulf

P.S. JaEgErmEistEr hat ja die entsprechenden Texte gepostet
 
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