Archivierung nach GDPdU auf eigenem Server

Andi1982

New Member
Hallo,

eine kleine Firma hat einen vServer um die Webseiten zu hosten und die Emails zu empfangen. Jetzt haben Sie mich auf das Thema Archivierung von Emails nach gesetzlichen Vorgaben angesprochen (http://de.wikipedia.org/wiki/GDPdU). Hat da jemand schon erfahrung damit gemacht was man auf einem Server einrichten könnte um den Anforderungen gerecht zu werden?

Viele Grüße
Andi
 
Also ich würde einen aktuellen Exchange Mail Server empfehlen da die 10GB Platz bieten das sollte reichen für die nächsten jahre. Bei 5 Nutzern werden da gerade mal 4,99€ monatl. fällig und wird das fach wirklich mal voll sollte man im Outlook eine .pst Datei erstellen und auf einem externen Laufwerk speichern.

Grüße Kingme
 
Also ich würde einen aktuellen Exchange Mail Server empfehlen da die 10GB Platz bieten das sollte reichen für die nächsten jahre. Bei 5 Nutzern werden da gerade mal 4,99€ monatl. fällig und wird das fach wirklich mal voll sollte man im Outlook eine .pst Datei erstellen und auf einem externen Laufwerk speichern.

Grüße Kingme

Das mag zwar als Backup nutzbar sein, erfüllt aber nicht die GDPdU Richtlinien !
 
Hey,

ich habe gegenteiliges gelesen.

Eine interessante Alternative zu einer eigenen Serverlösung ist für kleine und mittelständische Unternehmen auch Hosted Exchange. Hierbei übernimmt ein externer Software-Dienstleister wie BlackBerry Verarbeitung und Verwaltung von unter anderem Nachrichten, Kontakten und Terminen. Vorteil dabei ist der client- und ortsunabhängige Zugriff innerhalb einer Arbeitsgruppe auf gespeicherte Daten wie Dokumente, Aufgabenlisten, Notizen und E-Mails.

Drei Arten des Zugriffs hat das Finanzamt bei Prüfungen zur Wahl. Zum einen den unmittelbaren Datenabruf, bei dem Finanzbeamte selbstständig vor Ort auf dem Datenverarbeitungssystem des zu prüfenden Unternehmens arbeiten. Zum anderen den mittelbaren Datenzugriff, bei dem Steuer-pflichtige ihre Daten nach Vorgaben der Finanzbehörde selbst maschinell auswerten oder von Dritten auswerten lassen, während der Prüfer nur beobachtet.

Bei der Datenträgerüberlassung letztendlich muss die überprüfende Firma einen maschinell auswertbaren Datenträger, wie etwa eine CD-Rom, zur Verwertung überlassen. Gewünschte Datenformate sind dabei unter anderem ASCII, EBCDIC, Excel und Access. Falls erforderlich, steht es dem Finanzbeamten frei, auch mehrere Möglichkeiten nebeneinander in Anspruch zu nehmen. Kosten hierfür trägt ausnahmslos der Steuerpflichtige, der wenigstens keinen Datenmissbrauch befürchten muss, denn alle überlassenen Dateien werden spätestens nach Bestandskraft der aufgrund der Außenprüfung ergangenen Bescheide vollständig gelöscht.


gruß Kingme
 
Hallo,

Wie willst du bei dieser Lösung Nachweisen, dass die Daten nach dem Eingang nicht geändert wurden und somit dem Orignal entsprechen? Was,wenn ein Mitarbeiter mal eine Mail löscht und dann behauptet die wäre nie angekommen?
 
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