An unsere DJs: Ne Frage

Sandmann

Registered User
Sagt mal,

habt ihr ne Ahnung, ob man für die Übertragung von freier Musik Gebühren zahlen muss?
 
...

Du meinst eine Wiedergabe von dir gemachter Stücke?

Oder eine Band oder Orchster auch Neudeutsch als "Live-Act" bezeichnet :eek: ?
 
Ne,

meine musikalischen Kenntnisse sind leider unzureichend um etwas hörbares zu produzieren.

Aber es gibt doch genug Bands welche ihre Musik zur freien Verfügung stellen.
 
Ganz einfach: Produziert die Gruppe komerzielle Musik: JA DU MUSST GEBÜHREN ZAHLEN.

Spielst du den Höhrern 24h / Tag etwas auf deiner Mundharmonika (im übertriebenen Sinne..) vor sokannste das solange tun wie du willst und selbst wenn dir die ganze Welt zu hört wird die Gema niemals Gebühren dafür verlangen.
 
Das würde mich auch mal interresieren.

Ich habe folgendes gelesen.


Der rechtliche Hintergrund

Musikkompositionen sind urheberrechtlich geschützte Werke. Für die öffentliche Aufführung von Werken sind GEMA-Gebühren fällig, falls der Komponist Mitglied der GEMA ist. Die GEMA wahrt die Aufführungsrechte aller Werke Ihrer Mitglieder.

Das heisst, dass es den Komponisten nicht möglich ist, einzelne Werke GEMA-frei zur Verfügung zu stellen.

Das heist wenn ich z.b. einen Ausländischen sänger nehme. Der "kein GEMA mitglied" ist kann ich kostenlos spielen?
 
Also mein letzter Kentniss Stand ist, es gibt Gruppen, die GEMA Freie Musik Produzieren, sind viele kleinere "Unbekannte" Gruppen, die keinem grösseren Plattenlabel unterstehen.

Wie der Name schon sagt, ist diese Musik GEMA frei! Google einfach mal nach Gema freier musik ...
 
Um hier mal aufzuräumen:

1. Musik im professionellen oder auch nicht professionellen Bereich ist nicht generell GEMA-Pflichtiges oder auch GVL-Pflichtiges Material. Denn die GVL wird hier gerne vergessen. Was es damit auf sich hat, dazu später mehr.

2. Nur weil eine Band kein Lable hat, oder keinem Verlag angehört, heißt das noch lange nicht, dass die Titel nicht bei der GEMA gemeldet sind. Genau genommen sollte das jede Band machen, also die Songs bei der GEMA melden, da sie dann auch bei Auftritten über die GEMA-Meldung (sofern diese Stattfindet, was leider viel zu selten bei kleinen auftritten ist) abgerechnet wird, und eventuell einen kleinen Betrag im Jahr von der GEMA und der BVL zugeschoben bekommt.


Kurzer Überblick: Was ist die GEMA/GVL
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie kümmert sich darum, dass Werke des Urhebers geschützt werden, kümmert sich um diesen Schutz, und dass der Urheber einnhmen bekommt. In den Anfängen der Tonträger hat der Komponist nicht unbedingt Geld vom Tonträgerverkauf bekommen, da am Tonträgerverkauf nur der Interpret mit beteiligt ist und der Interpret nicht zwangsläufig der Komponist sein muss. Deshalb wurde die GEMA gegründet. Also muss für jeden Tonträger der erstellt wird eine GEMA meldung gemacht werden, in der die Titel und die dazugehörigen Urheber aufgeführt sind. Das gleiche passiert bei Liveaufführungen. Hier müsste eigentlich auch so eine Liste angefertigt sein. So weiß die GEMA bei der Meldung, an wen sie das Geld zu verteilen hat.
Die GVL schützt hingegen die Rechte des Tonträgerherstellers. Eine Plattenfirma muss ja erst die Aufnahmen finanzieren. Diese sind bei größeren Acts ziemlich teuer. Da die Plattenfirma bei einem Airplay (spielen eines Songs im Radio/TV/Internetradio) kein Geld bekommen würde, arbeiten GEMA und GVL zusammen. Das heißt ein kleiner Teil der GEMA-Gebühren wandern auch an die GVL weiter. Ausserdem ist die GVL für Musiker zuständig. Will ich heute eine Platte aufnehmen, und benötige Studiomusiker, zahle ich diesen in der Regel eine Pauschale. Damit ist deren Arbeit bezahlt. Sie werden in der Regel nicht an CD-Verkäufen beteiligt. Über die GEMA-/GVL-Meldung haben sie aber trotzdem eine Möglichkeit an den Verkäufen Teil zu haben.

Was ist GEMA/GVL Pflichtiges Material
Generell alles, was jemals bei der GEMA gemeldet ist. Also alle Songs egal welcher Musikrichtung und welchen Bekanntheitsgrades die sich im GEMA-Katalog wieder finden. Ausser Material, welches von mir selbst gespielt wurde und wo der Komponist länger als 70 Jahre Tod ist. Ist ein Werk erst nach dem Tod des Komponisten veröffentlich worden, so beginnt die Zeitrechnung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung.

Was bedeutet das für mich als Internetradio?
Ich muss GEMA zahlen, sobald ich GEMA-Pflichtiges Material "sende", auch wenn es von mir selbst auf meiner Mundharmonika gespieltwurde!!!
Das kann ich nur umgehen, indem ich mir GEMA-Freie Musik besorge. Das kann zum einen die befreudete Band von nebenan sein, die NICHT bei der GEMA gemeldet ist oder zum Beispiel ein Katalog, den ich mir zum Teil kostenlos, zum Teil kostenpflichtig besorgen kann.
Wichtig dabei ist nur, dass ICH dafür verantworlich bin, dass die Musik auch wirklich nicht GEMA gemeldet ist
VORSICHT Ist ein Komponist bei der GEMA gemeldet, hat aber ein Werk welches er mir zum Senden gibt noch nicht bei der GEMA angemeldet, ist dieses Werk trotzdem GEMA-Pflichtig!!!

Fazit:
Lieber die GEMA anmelden, denn die Mafia kommt bestimmt drauf, dass da jemand nicht angemeldet ist. Bis jetzt kenne ich nur sehr wenige, die einer späteren Veranlagung entgehen konnten.

Ich hoffe, ich hab jetzt niemandem die Lust am Streamen verdorben, aber mit Halbwahrheiten oder ich hab da mal was gelesen kommt keiner weiter!!!


ZU BEACHTEN:
DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG. DIESER BEITRAG SPIEGELT DAS WISSEN WIEDER, WAS ICH WÄHREND MEINES STUDIUMS ERWORBEN HABE!!!



Gruß Mordor
 
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