Hi,
wenn man mal in die AGB der großen Hoster 'reinschaut, findet man immer wieder echte Kostbarkeiten.
Beispiel Strato:
Quelle: http://www.strato.de/agb/
Bei Rechtsverletzungen gehe ich da ja noch mit, aber seit wann gelten "erotische Inhalte" als "Rechtsverletzungen und Gefährdungen"? Angenommen, ich habe einen Proträtfotografen als Kunden, der auch Aktfotos macht. Die sollten per Definition erotisch und kommerziell sein, der gute Mann ist ja Berufsfotograf und muss seine Brötchen mit den Fotos verdienen. Strato würde mir also als Reseller eine fristlose Kündigung aussprechen. Faszinierend, aber leider kein Einzelfall:
Beispiel Hetzner:
Quelle: http://www.hetzner.de/hosting/legal/agb
Bei Hetzner muss also nicht einmal ein kommerzieller Hintergrund vorhanden sein, der bayerische Provider schießt auch gegen Amateurfotografen und Fotoclubs. Keine einzige deutsche Fotozeitschrift dürfte bei Hetzner hosten, vermutlich nicht einmal Wikipedia. Dass sich der Provider dann auch noch zum Sittenwächter aufspielen möchte ("gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte" - was, um Gottes willen, ist das? entartete Kunst?) müsste man ja schon fast mit einem Boykott erwidern...
Beispiel OVH:
Interessanterweise fehlt bei OVH das Erotikverbot:
Quelle: http://www.ovh.de/support/agb/OVH_Anlage_DRS.pdf
Die Franzosen konkretisieren die Stoßrichtung immerhin auf rechtlich relevante Sachverhalte und durchmischen technische Dienstleistungen nicht mit persönlichen Moralvorstellungen.
Die AGB von Server4you habe ich nur kurz überflogen, dort scheint es allenfalls um klare Rechtsverstöße zu gehen:
Quelle: http://www.server4you.de/service/agb-server.php
Bei S4U sind mir keine weitergehenden Moralverbote aufgefallen, dort will man anscheinend vor allem technische Störungen unterbinden.
Tja, was soll man davon halten...
wenn man mal in die AGB der großen Hoster 'reinschaut, findet man immer wieder echte Kostbarkeiten.
Beispiel Strato:
3. Reaktion von STRATO bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
3.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann STRATO statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
Quelle: http://www.strato.de/agb/
Bei Rechtsverletzungen gehe ich da ja noch mit, aber seit wann gelten "erotische Inhalte" als "Rechtsverletzungen und Gefährdungen"? Angenommen, ich habe einen Proträtfotografen als Kunden, der auch Aktfotos macht. Die sollten per Definition erotisch und kommerziell sein, der gute Mann ist ja Berufsfotograf und muss seine Brötchen mit den Fotos verdienen. Strato würde mir also als Reseller eine fristlose Kündigung aussprechen. Faszinierend, aber leider kein Einzelfall:
Beispiel Hetzner:
6. Veröffentlichte Inhalte
Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde.
Quelle: http://www.hetzner.de/hosting/legal/agb
Bei Hetzner muss also nicht einmal ein kommerzieller Hintergrund vorhanden sein, der bayerische Provider schießt auch gegen Amateurfotografen und Fotoclubs. Keine einzige deutsche Fotozeitschrift dürfte bei Hetzner hosten, vermutlich nicht einmal Wikipedia. Dass sich der Provider dann auch noch zum Sittenwächter aufspielen möchte ("gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalte" - was, um Gottes willen, ist das? entartete Kunst?) müsste man ja schon fast mit einem Boykott erwidern...
Beispiel OVH:
Interessanterweise fehlt bei OVH das Erotikverbot:
7. [...] Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, [...] insbesondere keine rechts- oder sittenwidrige Inhalte oder solche Inhalte einzustellen oder auf solche Inhalte durch Links aller Art zu verweisen, die gegen Rechte Dritter verstoßen oder sonst rechtswidrig sind (z. B. Verstöße gegen Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht).
Quelle: http://www.ovh.de/support/agb/OVH_Anlage_DRS.pdf
Die Franzosen konkretisieren die Stoßrichtung immerhin auf rechtlich relevante Sachverhalte und durchmischen technische Dienstleistungen nicht mit persönlichen Moralvorstellungen.
Die AGB von Server4you habe ich nur kurz überflogen, dort scheint es allenfalls um klare Rechtsverstöße zu gehen:
§ 2 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz-, Straf- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Die Providerin behält sich vor, Server, auf denen bedenklich erscheinende Inhalte publiziert werden, ohne weitere Ankündigung für den Zugriff über das Internet zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Quelle: http://www.server4you.de/service/agb-server.php
Bei S4U sind mir keine weitergehenden Moralverbote aufgefallen, dort will man anscheinend vor allem technische Störungen unterbinden.
Tja, was soll man davon halten...