Ab 18.05.2010 erneute Abmahngefahr für Dienstleister

Superadmin

Nur ich
Habt ihr das schon mitgekriegt?
Bin ich heute zufällig drüber gestolpert.
Am 18.05.2010 ist es wieder so weit. Eine neue Rechtsnorm, die für viel Wirbel in der Internetgemeinde sorgen wird, tritt, von den Medien fast unbeachtet, in Kraft - die Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - kurz DL-InfoV). Sie regelt weitere Informationspflichten für den Anbieter einer Website, der zugleich auch Dienstleister sein muss, und ist das Ergebnis europäischer Bestrebungen, Internet-Angebote sowie Dienstleistungen transparenter zu machen und den Verbraucherschutz auf dem Dienstleistungssektor zu stärken.

Näheres dazu gibt es hier zu lesen.
 
Sind die bescheuert? Also jetzt mal ganz ehrlich, das kann doch wohl nur ein Scherz sein, oder? Ich habe ja nichts dagegen, dass Kunden informiert werden, aber irgendwo ist auch mal Schluss. Speziell die Angabe von Dritten (also meinem Lieferanten) ist ja wohl der Hammer. Da kann ich meine Kunden ja direkt da hin schicken, mal ganz abgesehen von meinen Mitbewerbern.
 
Das ist ja unmöglich wie sowas durch die Hintertür reingebracht wird ? War wohl das Hamburger Landgericht dabei ? :rolleyes:
 
@schakal2k:
Nein, Du musst keinen Lieferanten benennen. Denn ein Lieferant ist per Definition kein Dienstleister sondern ein Händler.
Anders wäre es z.B. bei Webhosting. Dein Kunde kann Dich fragen, wo Deine Server stehen und Du musst ihm Deinen Provider/RZ benennen.

@C93:
Das mit der "Hintertür" ist wohl eher ein "Aufreißer". Denn bei jeder Verordnung, Gesetzgebung, etc. stehen dem (deutschen) Gesetzgeber tausende von Möglichkeiten offen, wie und wo er diese erweitert, reinschreibt, publiziert. Aber er kann sich immer nur für Eine entscheiden.
Und da es nicht nur Telekommunikations-Dienstleistungen betrifft wäre es in einem Tele-Medien-Gesetzt auch absolut falsch aufgehoben.

Insgesamt gesehen ist dies alles nichts Neues. Den größten Anteil der Daten musste man bereits eh raus rücken. Und man beachte: Es muss nicht auf der Website präsentiert werden sondern erst auf Nachfrage eines Interessenten/Kunden.
D.h. auch die Abmahnwelle wird sicherlich nicht so hohe Wellen schlagen. Abgesehen davon, dass der Gesetzgeber inzwischen den Abmahnern bereits große Steine in den Weg gelegt hat.

Kurz:
Der ganze erste Teil des Artikels (bis "Wer ist betroffen") ist Bildzeitungs-Niveau für die Tonne!

huschi.
 
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