Yepp, kann man, Fahrtkosten, Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall usw. Trotzdem steht das i.d.R. in keinem Verhältnis zum tatsächlichen zeitlichen Aufwand und Stress, den man dabei hat. Beim Zeugenbeistand (Anwalt) auf Staatskosten sieht die Sachlage schon erheblich kniffliger aus.