„Vollkommen ungeklärt ist bisher, ob WikiLeaks bzw. die dahinter
stehenden Personen durch die Informationsbeschaffung ebenso wie
durch die Verbreitung dieser Informationen strafbare Handlungen
begangen haben. Diese Strafbarkeit könnte sich auch auf diejenigen
Personen erstrecken, welche die Inhalte wissentlich verbreiten.
Jedenfalls enthalten zahlreiche der ungeprüft der Öffentlichkeit
zur Verfügung gestellten Materialien private Informationen und
Ansichten. Hierdurch werden massiv Persönlichkeitsrechte verletzt.
Persönlichkeitsrechte stehen in der Bundesrepublik aus gutem Grund
unter dem Schutz der Rechtsordnung, was die Internetgemeinde bei
aller Euphorie berücksichtigen sollte. In anderen Ländern wie zum
Beispiel in den USA besteht darüber hinaus die Möglichkeit,
Schadensersatz in astronomischer Höhe vom jeweiligen Verletzer
zu fordern.“