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Zuordnung der getätigten Downloads

ehansdieter

New Member
In unserem Netzwerk mit WINSBS2008 haben wir einen extrem hohen Internet-Download (ca. 40 GB pro Monat).
Gibt es eine Möglichkeit, festzustellen welche der angeschlossenen Clientrechner wieviel Downloads verursachen?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
Dieter
 
Haben ausnahmslos alle Nutzer der Clients der dafür notwendigen Protokollierung und Auswertung des Netzwerkverkehrs explizit schriftlich zugestimmt?
Wenn nicht, wird eine derartige Überwachung illegal und teuer...
 
wobei gegen eine SNMP-Auswertung der Switchports man ggf. nicht viel sagen kann. Die sollte eh Standard sein.

Im geschätlichen Umfeld gilt aber auch: solange die private Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist ist sie verboten und damit hat man ggf. die entsprechende Begründung zur Hand. Weil für die Sicherstellung der Betriebssicherheit darf man recht viel...

Hängt aber wirklich von den konkreten Gegebenheiten ab. Sobald private Nutzung erlaubt ist wird's eng, sobald es um tiefergehende (DPI) Analysen geht.
 
Da er einen bestimmten Nutzer identifizieren will, ist der rechtliche Rahmen extrem klein und recht eindeutig definiert, quasi verboten. Die diesbezüglichen Urteile sind (deutlich) überwiegend contra Arbeitgeber gefallen, mit teils empfindlichen Strafen.

Das "private Surfen" muss zudem auch nicht erst erlaubt werden, es reicht bereits eine zeitweilige Duldung. Und selbst ein explizites schriftliches Verbot reicht nicht zwingend aus und berechtigt schon gar nicht zu derartigen heimlichen Spionageaktionen.

Datenschutz, Privatsphäre, Arbeitsrecht und Strafrecht ergänzen sich hier sehr gut, obwohl es immernoch besser sein könnte.


Ohne explizite Zustimmung der Nutzer (wenn vorhanden natürlich auch des Betriebsrats und/oder des Datenschutzbeauftragten) sollte man derartige Massnahmen gar nicht erst nachdenken.



Einfach das Internet komplett kappen und wer am Lautesten schreit, der bekommt entsprechend seiner begründeten Bedarfsanmeldung und der dafür nötigen (neuen) unterzeichneten schriftlichen Nutzungsvereinbarung den Internetzugang zurück, oder eben nicht.
Damit erledigt sich das Problem üblicherweise von selbst. Falls nicht, hat man jetzt die schriftliche Einwilligung der Nutzer zur Überwachung ihrer Netzaktivitäten.

Die Nutzungsvereinbarung sollte ein Fachanwalt für Arbeitsrecht ausarbeiten...



Ansonsten sind 40GB/Monat für einen Businessanschluss nicht wirklich viel...
 
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