• This forum has a zero tolerance policy regarding spam. If you register here to publish advertising, your user account will be deleted without further questions.

WPA2-Verschlüsselung gesetzlich vorgeschrieben?

  • Thread starter Deleted member 10028
  • Start date
D

Deleted member 10028

Guest
Hallo Zusammen,

ich habe nun schon des öfteren gehört, dass man seine WLAN-Netzwerke seit letzten Jahr Oktober mit WPA2 verschlüsseln muss - Ist das wahr oder wurde mir nur wirres Zeug erzählt?

Meine Netzwerke habe ich selbstverständlich mit WPA2 verschlüsselt, da ich kein Interesse daran pflege, dass meine Nachbarn auf meiner Leitung surfen.

Falls es dieses Gesetzt wirklich geben sollte, wäre ich an die Strafen interessiert, die man bei einem Verstoß gegen dieses Gesetz tragen muss.


Gruß
Julian
 
Ich kenne ein BGH Urteil laut dem das Wlan per Passwort zu verschlüsseln ist, jedoch keines das die Art der Verschlüsselung vorschreibt. Wäre auch schwer umzusetzen.

Zitat:

*
Allerdings machten die Richter in einer Pressemitteilung Angaben zur Pflege des WLAN-Netzes. So könne dem Funknetz-Betreibern "nicht zugemutet werden, ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufzuwenden.", heißt es dort.
Konkret bedeutet dies, dass auch unsichere Standards wie WEP bei der erstmaligen Verschlüsselung des Netzes nicht zu einer späteren Haftung führen können. Generell ist bei der Verschlüsselung von Funknetzen aber der Standard WPA2 anzuraten, der von dem meisten aktuellen WLAN-Routern verwendet wird.
*
Quelle: http://www.netzwelt.de/news/82724-bgh-urteil-wlan-betreiber-funknetz-absichern.html
 
Last edited by a moderator:
Achja noch zur Höhe der zu erwartenden Kosten:
Zitat:
*
Internetnutzer müssen ihren WLAN-Anschluss durch ein persönliches Passwort vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte schützen. Andernfalls haften sie, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Zugang eines solchen drahtlosen lokalen Funknetzes urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen oder verbreiten.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Auf Schadenersatz könnten private Anschlussinhaber in einem solchen Fall zwar nicht verklagt werden. Ihnen drohe aber die Erstattung von Abmahnkosten in einer Höhe von maximal 100 Euro
*
Quelle: http://www.welt.de/die-welt/politik/article7622585/BGH-Urteil-WLAN-muss-gesichert-sein.html
 
Man kann es auch kurz zusammenfassen:
Man muss die sichererste Verschlüsselung seinen Routers nehmen und einen eigenen Schlüssel benutzen.
 
Ich wollt grade sagen - das zitierte BGH-Urteil (hab leider grade keinen Link zum Original-Text) besagte AFAIR, dass man bei der Neueinrichtung eines WLAN die Absicherungsmaßnahmen ergreifen muss, die zu diesem Zeitpunkt Stand der Technik sind/waren. Bei einem heute neu eingerichteten WLAN wäre das IMHO WPA2 und nichts anderes. Der BGH hat auch im selben Urteil festgehalten, dass alles andere fahrlässig ist und daher die Mitstörerhaftung greift.

Da man bei dieser Konstellation auch in Zukunft der Auslegung durch ein Gericht ausgeliefert ist (das BGH-Urteil ist zwar richtungsweisend, aber kein Gesetz), würde ich da keine Experimente wagen und grundsätzlich den stärksten Schutz aktivieren, den die verwendete Hardware bietet.
 
Aka: wer seine Nintendo DS -um ein halbwegs zeitgemaesses Beispiel zu nehmen- ans Internet haengen will (wo Pokemon wiederum eines der bekanntesten Beispiele ist) muss Risiko laufen da die Konsole bis auf die allerneuste Version KEIN WPA beherrscht und die neue verweigert ueber WPA mit dem Internet zu verbinden wenn das Spiel es nicht unterstuetzt.
Oder seh ich das falsch? Schliesslich ist es ja dann der neuste verfuegbare Stand der Technik fuer den Client wenn auch nicht fuer den Router...

Ist zwar nicht ganz ServerSupport aber wuerde mich dennoch interessieren.
 
Back
Top