Hallo zusammen,
jetzt wollte ich mal kurz einige Punkte ansprechen, in Bezug auf eine Vereinsgründung.
Leider habe ich kein Vereinsgesetz vorliegen, ich kenne das so von einem Internetverein in dem ich von 1992 bis 1995 Mitglied war.
1. Zur Gründung eines eingetragenen Vereins sind 5 oder 7 Gründungsmitglieder erforderlich.
2. Ein Verein braucht einen Vereinsvorstand, dieser Vorstand besteht aus mehreren Personen, diese werden gewählt.
Für die Wahlen müssen mehr als 50% der Mitglieder des Vereines anwesend sein, sonst gibt es keine Wahl. So war das damals.
3. Mindestens einen Kassenwart.
Der Kassenwart verwaltet Einnahmen und Ausgaben des Vereins, führt darüber Buch, legt bei den Vereinsversammlungen die aktuelle Kassenlage dar, aufgeschlüsselt nach Einnahmen und Ausgaben.
Dann Probleme mit nicht zahlenden Mitgliedern, Mahnungen usw.
Einnahmen sind die Mitgliedsbeiträge, Ausgaben alles was direkt mit dem Verein zu tun hat. Briefpapier, Briefmarken, Domainkosten, Webpräsenz, Telefon und Faxkosten, dann natürlich die rechtliche Vertretung und Beratung der Mitglieder gemäß der Vereinssatzung.
Der Kassenwart wird durch Vorstand und Mitglieder entlastet, wenn alles in Ordnung, sonst nicht.
4. Einen Schriftführer.
Der Schriftführer protokolliert die Versammlung des Vereins, alle Beschlüsse und Einwände, das ganze wird dann veröffentlicht im Mitgliedsbereich der Website. Für diejenigen, die nicht kommen konnten oder wollten.
5. Regelmäßige Vereinsversammlungen, die vermutlich nicht virtuell stattfinden können. Zumindest die Funktionsträger eines Vereines müssen sich regelmäßig im wirklichen Leben treffen.
Bei dem Internetverein war das einmal monatlich, in einer Gaststätte. Die Mitglieder waren allerdings auch regional nahe zusammen, wurden jeweils per Email und auf der Website des Vereins über die nächsten Treffen informiert.
Präsenzpflicht für Vorstand, Kassenwart und Schriftführer, also die müssen schon erscheinen. Mitglieder ohne Funktion sind eingeladen und erwünscht, aber nicht verpflichtet zu erscheinen.
Bei Bundesweit wird das wohl nicht möglich sein, alle Funktionsträger einmal monatlich zusammen zu bringen.
Hier muß erstmal abgeklärt werden, ob eine virtuelle Versammlung in einem geschlossenen Chat etwa erlaubt wäre, wie Vorstandswahlen durchgeführt werden können und vor allem müssen.
Das muß dann wohl auch ein Anwalt klären, wie das laufen sollte. Das ist aufgrund der virtuellen Gründung und Basis alles sehr kompliziert, einen Vereinssitz brauchen wir auch, kann nicht Internet sein.
Beim Amtsgericht des Vereinssitzes wird der Verein dann eingetragen.
Wie DasUrban oben geschrieben hat,eine andere Form wäre einfacher, wenn geregelt ist, wie die Gelder der Mitglieder sicher verwaltet werden.
Eine Interessengemeinschaft ist ziemlich sicher weniger kompliziert.
Formalien
Vereinszweck, also Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Betrieb eines offenen Internet Forums, verursacht durch die Rechtswidrigkeit eines Foreneintrages durch einen Forennutzer.
Beratung bei Formulierung von Nutzungsbedingungen, Forenregeln, Regeln für Moderatoren der Foren.
Dazu muß erstmal geklärt werden, welche Streitigkeiten unterstützt werden.
Domainstreitigkeiten nicht, wer eine Domain registriert wie Bundesregierung.de kann da auf nichts hoffen. Das ist vorsätzlich.
Unterstützt werden sollten Streitigkeiten die aus Einträgen der Forennutzer entstehen, für die der Betreiber des Forums nicht verantwortlich ist.
Weil die klagende Partei den Eintrag früher entdeckt hat als der Forenbetreiber, oder weil dem Forenbetreiber die Kenntnis der Rechtswidrigkeit eines Eintrages eben nicht klar sein konnte oder mußte.
Wartezeit bei Rechtsstreitigkeiten, so wie bei Rechtsschutzversicherungen.
Streitigkeiten die vor Beginn der Mitgliedschaft bereits bestanden, werden nicht unterstützt. Die allgemeine Wartezeit für die Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten beträgt 6 Monate. So wird das auch von Rechtsschutzersicherungen gehandhabt. Bedeutet, jedes Mitglied muß erstmal 6 Monate zahlendes Mitglied sein.
Wer entscheidet, ob eine Rechtsstreitigkeit wirklich vor Gericht ausgetragen wird? Oder ob in bestimmten Fällen schlicht keine Erfolgsaussicht besteht, eine anwaltliche Vertretung inklusive Gerichtskosten zu zahlen also rausgeschmissenes Geld wäre.
Dafür benötigt man auch einen Anwalt, der die Chancen einschätzen kann, der vergleichbare Urteile kennt und deuten kann.
Mitgliedschaft und Beiträge
Schriftlichen Mitgliedsantrag oder Webformular?
Schriftlich nach meiner Meinung, Mitglied werden kann nur der Inhaber der Domain auf der sich das Forum befindet. Dieser ist ja der rechtlich Verantwortliche.
Wichtig:
Es wird nicht eine unbegrenzte Anzahl von Foren, die auf einen Betreiber laufen unterstützt.
Mitgliedsantrag, das betreffende Forum muß namentlich genannt werden, dies bedeutet, ein Forum ist ein Mitgliedsbeitrag.
Zwei Foren, zwei Mitgliedsbeiträge, eventuell eine Staffelung der Beiträge, so ab 5 Foren 3,5 Mitgliedsbeiträge.
Sonst wäre das Risiko bei Forenbetreibern die 10 Foren betreiben, für einen Mitgliedsbeitrag überproportional hoch.
Dann könnte man natürlich auch große Foren, mit tausenden von Beiträgen täglich, als überproportionales Risiko bezeichnen, gegenüber einem Forum mit 20 bis 50 Einträgen täglich.
Auch wichtig, wann ist der Verein handlungsunfähig?
Nehmen wir mal an, es häufen sich Klagen in kurzem Abstand, werden verloren und vom Verein bezahlt.
Das Prozesskostenrisiko?
Die Kosten richten sich nach Streitwert, wenn also hoher Streitwert, dann hohe Anwaltskosten. Die klagende Partei setzt ja praktisch den Streitwert fest, der kann auch deutlich übertrieben sein.
Also Anwalt des Forenbetreibers, Anwalt/Anwälte der Gegenseite und Gerichtskosten sind zu zahlen, wenn man verliert. Das sind auch nette Summen.
Wie weit klagt man?
Aus Geldmangel nur erste Instanz vor dem Amtsgericht, wenn gewonnen geht die Gegenseite in Berufung, dann sind wir vor dem Landgericht, wird nochmal teurer, Oberlandesgericht als nächste Instanz nochmal.
Das ist wie beim Pokern, man setzt hohe Summen ohne ein gutes Blatt zu haben, zwingt die Mitspieler zur Aufgabe durch finanzielle Überlegenheit.
Wenn man auf der Einnahmenseite mal so rechnet, angenommen 15 Euro je Monat/Forum. Sind im Jahr 180 Euro, nehmen wir mal an wir bekämen 50 Foren zusammen, sind 9000 Euro je Jahr.
Aber diese 50 Foren muß man auch erstmal haben.
Die Beiträge dieser Foren reichen mit etwas Glück für 2 - 3 Verfahren, mit Pech nur für eines.
Dann ist der Verein als solcher handlungsunfähig, weil das satzungsmäßige Vereinsziel nicht mehr geleistet werden kann, wegen Vermögenslosigkeit des Vereines.
Was passiert dann?
Sollte man versuchen, für diesen Beitrag eine Versicherung für den Verein zugunsten seiner Mitglieder zu bekommen? Das eben eine Rechtsschutzversicherung den Verein und seine Mitglieder vertritt.
Sowas wie eine Versicherungs Einkaufsgemeinschaft.
Wenn es eine Versicherung gäbe, zu welchen Bedingungen wäre diese Versicherung zu bekommen, Leistungen, welche, wann?
Merkt Ihr was?
Das ganze ist dermaßen kompliziert, sowas kann nur ein Anwalt formulieren, von der Satzung des Vereines, über die Bedingungen, wenn man da einigermaßen Sicherheit will, dann benötigt man einen Anwalt.
Dafür braucht man vorab schon eine ganze Menge Geld, weil es ein sehr komplexes Thema ist.
Also mittlerweile bin ich von dem eingetragenen Verein nicht mehr überzeugt, alleine die Gründung die virtuell wahrscheinlich nicht möglich ist, würde enorme Schwierigkeiten bereiten.