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Unglaublich, mein ehm. Vermieter hat mich mit 'ner Waffe bedroht!

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Schon Erfahrung damit gemacht oder wieso so pessimistisch?
Die Ansicht von Jaegermeister ist nicht pessimistisch sondern realistisch. Wenn jemand vor Deiner Nase mit einer Knarre herumfuchtelt, die auch noch in Deine Richtung zielt, dann dürfte es eine ausgesprochen maximal dämliche Idee sein, sich demjenigen zu nähern. Die Chance und damit das Risiko, dass er Dir ein paar unschöne Löcher in den Pelz brennt, ist m.E. deutlich höher als das Du zum Zuge kämst. Dem Fluchtinstinkt zu folgen, dürfte von der Prognose her, die gesündere Alternative sein.

Zum Thema Polizei, Staatsanwalt und Rechtsverdreher - kannste knicken, wenn es keine direkten Zeugen für den Vorfall gab. Ist den Stress und Ärger in vielen Fällen nicht wert.

Ach und übrigens jemand die Nase zu brechen (sei es auch im Affekt) und dann die Polizei zu rufen, ist auch wenig clever. Dann wird auch erstmal standardmäßig gegen Dich wegen Körperverletzung ermittelt. Viel Spaß mit den Anwaltskosten, die Du dann erstmal verauslagen darfst. Ach ja und die Verfahrenseinstellung ist auch nicht sicher - angemessene Notwehrreaktion heißt das Zauberwort und da sind sich die Gerichte sehr uneins und legen unterschiedlich hohe Maßstäbe an.

Fazit:
BTW. ich hätte im Affekt dem Typen ausversehen seine Nase gebrochen und dann hätte ich die Polizei gerufen.
Typisches "Proleten-Gequatsche" (sorry, ;) ), welches für maximalen Stress und Ärger sorgen kann.
 
Er hatte die Waffe erst später geholt.
Spätestens nach dem zweiten gegen die Brust hauen hätte ich ihm so eine geklatscht, dass er gar keine Waffe in der kurzen Zeit hätte holen können.

Das hat nichts mit proleten gequatsche zu tun. Zumindest nicht wenn es sich 1:1 abgespielt hat, wie beschrieben.
 
...Spätestens nach dem zweiten gegen die Brust hauen hätte ich ihm so eine geklatscht, dass er gar keine Waffe in der kurzen Zeit hätte holen können. ...
Prima und schon haben wir eine schöne wilde und üble Schlägerei, die idealerweise in der Notaufnahme und letztlich vor dem Richter endet - Ausgang ungewiss. Sowas entwickelt ab einem bestimmten Punkt eine Eigendynamik, die keiner der Kontrahenten mehr unter Kontrolle hat und genau das macht solche Situationen so gefährlich.

Sobald es anfängt agressiv emotional zu werden, zieht man sich besser zurück - alles andere kann nur Scheiße werden. So auch das dilettantische Vorgehen des TO: kein Übergabeprotokoll bei Auszug aus der Wohnung angefertigt ggf. mit Zeugen insbesondere da das Vermietungsverhältnis offensichtlich schon problematisch war. Konsequenterweise gibt es dann Streit über die Kaution und da läuft man ausgerechnet vor-Ort auf um das persönlich zu klären? Uff, das ist ne harte Portion Naivität. Da wäre es eher angezeigt gewesen, die Abrechnung der Kaution mit Fristsetzung anzumahnen und dann ggf. gerichtlich durchzusetzen. Solche "persönlichen" Klärungsversuche bringen in der Praxis bei der angespannten Verhältnissen nix bis noch mehr Ärger.

Solange es die Möglichkeit gibt sich aus der Gefahrensituation zu entfernen (aka Flucht) ist dies einer Offensive vorzuziehen. Wenn Du dem Typen eine zimmerst, der fliegt hin und bricht sich was dabei - im worst case das Genick - dann bist Du dran wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Du wärst nicht der erste, der sich nach so einer vermeintlich berechtigten Notwehrreaktion vor dem Richter als Angeklagter wiederfindet.

Deswegen gilt es solche Situationen zeitnah zu erkennen und sich beizeiten vom Acker zu machen bevor die Kacke am dampfen ist. Wut ist ein verdammt schlechter Ratgeber.
 
Ich habe 10 Jahre Karate-Do gemacht (mittlerweile Judo) und mein damaliger Sensei (6. DAN) hat mehr als deutlich gemacht, dass man Schlägereien immer aus dem Weg gehen sollte, bei Waffen sowieso. Und wenn ein Profi zur Vorsicht rät, braucht ein Laie nicht glauben, dass er das sowieso besser könne.

Gerade als Kampfsportler zeichnet man sich im Allgemeinen durch Gelassenheit und Nervenstärke aus und greift nur als allerletztes Mittel zu Gewalt. So heroisch das "ich lasse mir nichts gefallen" auch immer klingen mag hat TerraX schon sehr gute Gründe genannt, warum man sich auf dieses Niveau nicht herablassen sollte. Spätestens wenn dann das Gegenüber doch Kampfsport kann und/oder eine Waffe zieht, sind Überraschung und Gejammer groß.
 
Ich hab festgestellt dass gerade die Ich-lass-mir-nichts-gefallen-Fraktion meistens schneller den kürzeren zieht als die es selbst wahr haben wollen.

Nebenbei, wer prügelt weiß nicht was Intelligenz für eine Macht hat.
 
Ich habe mir früher viel gefallen lassen. Wenn es drauf ankommt, dann wehre ich mich auch. Unter anderem musste ich schon wegen nem blöden Kommentar eines Kollegen paar Schläge einstecken und ich bin froh, dass ich den anderen Typen nicht erwürgt habe. Paar Leute haben noch gegen meinen Kopf getreten, aber das war mir im Endeffekt egal. Hauptsache, ich hatte das Schwein im Schwitzkasten.

Im Netz kann man immer viel schreiben. Von wegen vernünftig. Menschen verhalten sich schlimmer als Tiere. Wenn es drauf ankommt, gewinnt der mit der größeren Keule. Da kannst du noch so vernünftig sein. Es geht darum solche Situationen zu vermeiden. Ich hätte die Vermieterin nicht aufgesucht und in den sauren Apfel gebissen oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Für mich wäre das im Endeffekt eine Frage der Kosten gewesen. Ich hätte auf diesen Stess auch gar keine Lust.
 
Ich habe mir früher viel gefallen lassen. Wenn es drauf ankommt, dann wehre ich mich auch. Unter anderem musste ich schon wegen nem blöden Kommentar eines Kollegen paar Schläge einstecken und ich bin froh, dass ich den anderen Typen nicht erwürgt habe. Paar Leute haben noch gegen meinen Kopf getreten, aber das war mir im Endeffekt egal. Hauptsache, ich hatte das Schwein im Schwitzkasten.

Wann immer es so ausgeht. Hab noch keine Situation erlebt... ja hab davon viele in Petto, in denen es auch nur einen Vorteil demjenigen brachte der sich nix gefallen ließ.
 
Ja mag sein, ich habe da andere Erfahrung gemacht.

Wie auch immer, ich kann stolz behaupten, dass meine letzte Schlägerei ein paar Jahre her ist. Irgendwann wird man für den Scheiß zu alt. Der Rücken tut mir beim Aufstehen auch so schon weh :-D
 
Du hättest ihn aber, nach dem er dich geboxt hatte, locker zurück boxen dürfen.

Wäre Notwehr gewesen und auch Rechtlich ok! Denn Recht braucht unrecht nicht zu weichen!

Neuerdings ist es auch so, das, wenn du Angriffen wirst, du dich mit ALLEN mitteln dagegen wehren kannst. Als ich 2011 meine Sicherheitsfachkraft Ausbildung gemacht habe, durfte man nur mit gleichen mitteln agieren.

Heute ist das so, wenn er dich geboxt hat, könntest du ihn "rechtlich" locker mit einem Gegenstand, der dir zur Verfügung steht, bearbeiten. Und das wäre sogar rechtlich ok. Wollte ich so nicht glauben, aber ist Tatsache.

Solange der Angriff auf dich stattfindet, (also Schlagen, Treten, mit Gegenständen auf dich einschlagen usw.) eben alles, was dir schadet, solange kannst du dich wehren egal mit was.

Du musst später nur dem Gericht das so vermitteln das es Notwehr war, und dir nur diese Optionen zur Verfügung standen.

Es ist sogar so, wenn er dich verletzt und du ihn schlägst, dürfte er sich gar nicht wehren! (Laut Gesetzt, aber das würde eh keiner machen!)

Schon wirr unsere Gesetzte hier.
 
Ich hab schon von Sachen gehört, wo man nur mit dem Kopf schütteln kann. Für jemanden, der zwei Mülltüten in in beiden Händen hatte, war es sehr schwer vor Gereicht zu beweisen, dass er denjenigen nicht angegriffen hat. Er hat den Ankläger nicht angegriffen. Es war umgekehrt.
 
...Heute ist das so, wenn er dich geboxt hat, könntest du ihn "rechtlich" locker mit einem Gegenstand, der dir zur Verfügung steht, bearbeiten. Und das wäre sogar rechtlich ok. Wollte ich so nicht glauben, aber ist Tatsache. ...
Das dürfte spannend werden, einem Richter zu erklären, dass Du Deinem Gegenüber mit einem nahestehenden Feuerlöscher den Schädel aus Notwehr eingeschlagen hast, weil er Dich mehr oder minder derbe geschubst hat.

Intensiver Notwehrexzess aus Furcht, Verwirrung und Schrecken geht noch straflos aus. Aber im o.g. Beispiel wird man wohl eher auf Affekte wie Wut, Zorn, Kampfeseifer, Eifer- oder Eigengeltungssucht hin anerkennen.

Auch wenn Du in so einer Situation auf Dein Gegenüber mit dem Messer losgehst, wirst eher Du Dich auf der Anklagebank wiederfinden denn der andere.

Anders gesagt 4 Polizisten können einen Studenten mit einem Küchenmesser in der Hand auf Entfernung in Notwehr straflos mit einem Dutzend Kugeln durchsieben, Du aber als Zivilperson nicht.
 
Das dürfte spannend werden, einem Richter zu erklären, dass Du Deinem Gegenüber mit einem nahestehenden Feuerlöscher den Schädel aus Notwehr eingeschlagen hast, weil er Dich mehr oder minder derbe geschubst hat.

Mensch, das wollte ich auch erst schreiben. Am Besten noch mit der Geschichte um die Ecke kommen, dass er mit voller Absicht gegen den Feuerlöscher gelaufen ist. Leider kann sich der Schubser nicht mehr zu dem Vorfall äußern, da er erst aus allen Öffnungen im Gesicht geblutet hat und dann komischerweise an dem Schädelbasisbruch verstorben ist.

Ich gucke zu viele Zombiefilme...
 
Ist immer abhängig von der Situation.

Aber ist eben so, musst den Richter eben nur plausibel erklären, wie du reagiert hast.

Aber ihr mit euren "Antworten" belustigt mich. Macht weiter so ;)
 
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Ja, mitten im Hochsommer (kein REGEN!) hatte der Angeklagte zufällig einen Regenschirm dabei und....
 
... hat sich diesen unglücklicherweise in ...

<!-- Wird das jetzt so ein Satz-Zusammenbauspiel wie in anderen Foren üblicherweise tätig? -->
 
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