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Server4you AGB von Dezember 2002

Cobr4

Registered User
Hy

Ich habe einenkleinen Vserver (den fuer 9,99 im Monat) seit 15.12.2002. Nun habe ich meine Kündigung per einschreiben geschickt und heute kam die Antwort per Email. Um 13.07 kam eine in der Stand, das mein Vserver soeben gelöscht wurde, was nicht stimmt, da man noch drauf kommt. Um 17.13 Uhr kam dann per Email die Kündigungsbestätigung, in der Stand das der Vertrag noch bis 15 Dezember diesen Jahres läuft ! Is natürlich toll, noch 2 ma 60€ abzudrücken für nix :( Nun die Frage, ob noch wer ne AGB aus 2002 hat. Ich meine mich da an 6 Monaten Kündigungsfrist zu erinnern. LAut den jetzt gültigen AGB sind es nämlich die 12
 
Hallo!
Also die Chancen stehen da eher schlecht. Rechne mal zurück. Entweder wären es die AGB bis November 2004 (6 Monate zurück) oder eben die aktuellen. Wenn ein Anbieter seine AGB ändert, hat man das Recht, Einspruch gegen diese Änderungen einzulegen. Eine Nichtreaktion von Kundenseite wird dabei im allgemeinen als Zustimmung zu diesen Änderungen gewertet. Insofern sind die aktuellen Kündigungsfristen schon OK.


PS:
Mir ist bekannt, dass ein Anbieter bei AGB Änderung seine Kunden auch informieren muss. Ob und in welcher Form dies geschehen ist kann ich nicht beurteilen.

mfG
Thorsten
 
Ich hab meinen vServer auch schon seit ein paar Jahren und wurde nie über eine AGB Änderung informiert. Soviel ich weiß bekommt man normlerweise als Kunde ein Sonderkündigungsrecht wenn eine AGB Änderung den Gesammtvertrag den man mit dem Provider abgeschlossen hat verändert.
 
Also, ruf mal beim Vertrieb an und sage, dass du zu den alten AGBs (sprich denen von 2002) gekündigt hast.
Wenn die Stress machen lass dir mal die AGBs von damals schicken und besteh nach dem Durchlesen darauf, dass du den Vorgesetzten mal an's Telefon willst ;)

Ich hätte mal ein neues SSF-Projekt: S4Ys-AGB alle 7Tage auf einen Server speichern und archivieren :D
 
http://web.archive.org/web/20021128074143/http://server4free.de/

Da sind die alten Bedingunden

Zitat:

§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit von beiden Vertragsparteien zum nächsten Monat gekündigt werden. Etwaig im Voraus bezahlte Leistungsentgelte werden bei einer Kündigung nicht erstattet.


Ich habe eben meine Emails durchsucht und wurde nie über eine AGB Änderung informiert. Also denke ich mal, es gelten die alten. Nur macht mich das stutzig, da ich es seltsam finde, das die die vserver damals ohne mindestlaufzeit rausgehauen haben... Aber gut, ist ja möglich.
 
server4downs said:
Ich hätte mal ein neues SSF-Projekt: S4Ys-AGB alle 7Tage auf einen Server speichern und archivieren :D

CVS oder subversion? :D

Cheers

tcs
 
Aus den S4Y vServern FAQ vom 2 Feb 2003:
Welche Mindestvertragslaufzeit hat mein vSERVER?
Der Vertrag kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden.
Das würde die 6 Monate erklären an die ich mich auch noch erinnern kann aber IMHO sind FAQs eh kein Bestandteils eines Vertrages...
 
Last edited by a moderator:
So bin nun auch mal gespannt ob meine Kündigung (6-7 Monate her) auch funktioniert.

Kündigung wurde damals per Fax verschickt, eMail bekommen das bis zum 03.05.2005 Gekündigt wird.

Wenn die mir nen vServer noch länger aufdrücken flippe ich aus....
 
server4downs said:
...Ich hätte mal ein neues SSF-Projekt: S4Ys-AGB alle 7Tage auf einen Server speichern und archivieren :D
Hi Server4downs,
ich hätte die Bitte, nicht nur die oben genannte Firma in der Datenbank zu führen, sondern die ganze Branche, und weil ich mit Zeitschriften-Abos schon ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht habe, die bitte auch (vorsichtshalber alle) kontrollieren!
Es sind zwar auch viele vorbildliche Unternehmen in den genannten Branchen, aber leider auch einige, die Kunden nicht mit Qualität halten, sondern ihre Kreativität in gut getarnte, schwer auffindbare Vertragsbedingungen, oder die Verzögerung / Be- und Verhinderung von Kündigungsvorgängen investieren :mad:
Ich habe nur in diesen beiden Branchen immer im Hinterkopf eine große Sorge, nicht ohne 'Schwierigkeiten' oder Nerverei aus dem Vertrag zu kommen.

Ich muss aber fairerweise sagen, was diesen einen Punkt angeht (Kündigung, Kündigungsabwicklung, Kündigungs-Termin-Kulanz), war ich mit oben von Dir genannter Firma sehr zufrieden! Dort wurde ich schnell und friedlich 'entlassen', als ich den VServer nicht mehr haben wollte.

Gruss Fritz
 
Last edited by a moderator:
Hallo.
Ich habe meine Kündigung gestern losgeschickt. Mal sehen, was passiert. Werde Berichten.
Habe in den AGB´s aber etwas Interessantes gefunden.
Da S4U sich ja so anstellt, gibt es wohl nur eine sichere Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen. Und diese Möglichkeit sieht wie folgt aus:

Die AGB´s von S4U
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere
· ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung
urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrecht-
licher Bestimmungen,
· Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,

Wenn ich also gegen diese Bedingungen kurz vor dem nächsten Abrechnungszeitraum verstoße und den Support auf meine Seiten aufmerksam mache, habe ich gewonnen. Ich werde fristlos Gekündigt und bin raus aus dem Vertrag.


Aber ich habe ja schon normal gekündigt. Vieleicht nehmen sie die Kündigung an.

Thomas
 
Wenn ich also gegen diese Bedingungen kurz vor dem nächsten Abrechnungszeitraum verstoße und den Support auf meine Seiten aufmerksam mache, habe ich gewonnen.
Sie haben nur das Recht aber nicht die Pflicht den Vertrag zu kündigen. Außerdem würde ich wegen 60 Euro keine Anzeige riskieren...
 
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