Das Bundesverfassungs- Gericht hat mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit geschaffen, dass Online-Durchsuchungen privater Computer zulässig sind. Damit ist die Auffassung der Union bestätigt, dass Online-Durchsuchungen in besonderen Fällen unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen möglich sind. Das hat für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die CDU nie außer Frage gestanden.
Gefahren aus dem internationalen Terrorismus kann jetzt wirksamer begegnet werden. Das war und ist unser Ziel. Das ist ein Erfolg für Wolfgang Schäuble. Wenn jetzt die SPD endlich mitzieht, dann kann schnell eine einwandfreie gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Es war richtig, dass Wolfgang Schäuble die rechtsstaatlich fragwürdige Praxis Otto Schilys, die Online-Durchsuchung per Verordnung, ausgesetzt hat. Einmal mehr wird deutlich: Die CDU ist die Partei der inneren Sicherheit und des Rechtsstaates.