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Nach Server kündigung keine Bestätigung erhalten

manzo

Registered User
Hallo Forumsgemeinde,

ich habe folgenden Fall :

Habe einen Server bei dem Anbieter XY fristgerecht gekündigt, wie in den AGB gefordert mit einem Einwurfeinschreiben.

In dem Kündigungsschreiben bat ich um eine Bestätigung per Mail, diese habe ich bis jetzt nicht erhalten und es sind 8 Tage vergangen.
Per Telefon kann ich den Anbieter leider nicht erreichen und auf Mails wird auch nicht geantwortet.

Wie soll/kann ich mich jetzt verhalten? In 5 Tagen endet die Frist, einfach nichts machen da ich ja alles nötige gemacht habe?

Wie seht ihr das ?

Gruß manzo
 
Wir sind keine Anwälte und dürfen daher keine Rechtsberatung geben. Nimm es also als das was es ist: persönliche Meinungen, die rechtlich keinerlei Relevanz haben.

IMO ist es so, dass ein Anbieter keine Bestätigung ausstellen muss (ich kenne allerdings keinen Anbieter, der damit ein Problem hätte). Für Dich wichtig ist allerdings, dass Du im Zweifel nachweisen kannst, dass Du wirklich fristgerecht(!) gekündigt hast und der Anbieter diese Kündigung auch erhalten hat.
 
Moin

Die beste Kombination für eine Kündigung ist normaler Brief + Fax mit qualifiziertem Sendebeleg.

Ein Einwurfeinschreiben oder eine Einschreiben mit Rückschein ist das Geld nicht wert, das Du dafür zahlen musst.

Beweisbar sicher ist nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Da kommst Du aber mit deinen 5 Tagen nicht mehr hin.

Ich würde die Kündigung jetzt noch mal per Fax (qualifizierter Sendebeleg) hinschicken.
Außerdem den Server vor der Kündigungstermin ausschalten und auch später nicht mehr anfassen (kein, mal sehen, ob er noch läuft.)


Thorashh
 
Fernab der juristischen Einschätzung: Wir bestätigen ausnahmslos jede Kündigung, egal auf welchem Wege uns diese erreicht; und aus meiner Sicht gehört das auch einfach zum guten Ton. Es ist für einen Kunden sonst sehr schwierig, eine Kündigung im Nachhinein nachzuweisen, d.h. dieser steht im Grunde - abgesehen von der Zustellung per Gerichtsvollzieher - immer eher "semi-gut" da. Schade, dass manche Anbieter dies ausnutzen.
 
Per Telefon kann ich den Anbieter leider nicht erreichen und auf Mails wird auch nicht geantwortet.

Wie soll/kann ich mich jetzt verhalten? In 5 Tagen endet die Frist, einfach nichts machen da ich ja alles nötige gemacht habe?

Du setzt ein neues Kündigungsschreiben auf und beauftragst damit einen Gerichtsvollzieher das Dokument zustellen zu lassen. Dann ist die Kündigung eingegangen, ganz offiziell, das vor Gericht bestand hat.
 
Du setzt ein neues Kündigungsschreiben auf und beauftragst damit einen Gerichtsvollzieher das Dokument zustellen zu lassen. Dann ist die Kündigung eingegangen, ganz offiziell, das vor Gericht bestand hat.

Finde ich persönlich jetzt ein wenig übertrieben.

Ich würde nochmal ein Einschreiben aufsetzen, diesmal kein Einwurfeinschreiben, sondern mit Übergabe. In dem Schreiben nochmal auf die fristgerechte Kündigung hinweisen mit dem Hinweis dass wie bereits vertraglich vereinbart mit diesem Ende des Vertrags auch die Einzugsberechtigung endet.
Danach würde ich ankommende Zahlungsanforderungen wieder zurückbuchen lassen.

Würde ich jedoch nur machen wenn ich mir an deiner Stelle zu 100% sicher wäre dass ich alles richtig gemacht habe.
 
Ja, ich finde das auch komisch innerhalb des Systems jemanden zu beauftragen, der die Berufsbezeichnung Gerichtsvollzieher hat und Dienstleister vom Gericht ist, selbst aber rein privatrechtlich unterwegs ist und mit seinem gesamten Eigentum bis zu 3 Generationen rückwirkend haftbar ist :eek:

Ja, es gibt auch andere Wege. Will man Gerechtigkeit, muss man sich auf einer anderen Rechtsebene bewegen. Dort aber hinzukommen ist Zeitaufwendig und auch mit Gefahren verbunden.

Lieber eine neue Verfassung wählen und dafür sorgen, dass auch solche kleinen Ungerechtigkeiten erst gar nicht passieren können. 3/4 pro Bundesland reichen aus.
 
Auch keine Rechtsberatung, aber mein (Halb-)Wissen...

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die der Empfänger nicht bestätigen muss (dass dies in der Regel die meisten Anbieter tun ist einfach gut...).

Bei einem Einschreiben bestätigt die Post dir auch nur die Übergabe der Sendung, der Inhalt kann nicht nachgewiesen werden. Aus dem Grund schicke ich meine Kündigungen in der Regel nur per Fax, da ich aus dem Übertragungsprotokoll auch den Inhalt in Kopie mit ausgeben kann. Damit habe ich die Bestätigung, WAS, WANN an WEN übertragen wurde. Dies sollte also auch vor Gericht bestand haben.
 
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