Kopieren von AGB


marneus

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Servus!

Ich würde meinen, ich habe einen Fehler begangen. Folgendes: Ein Kunde von mir hat einen Shop und mir aufgetragen eine Webseite zu erstellen (getan vor gut 3 Jahren). Auf einer Shopseite gibt es natürlich auch eine AGB, die mir der Auftraggeber jedoch nicht zur Verfügung gestellt hat. Also habe ich AGB bei Google eingegeben und mir eine passende rausgesucht und genutzt. Das auf AGB ebefalls ein Urheberrecht besteht, war mir zu diesem Zeitpunkt (bis heute) nicht bewusst. Die Seite wurde dann auch abgenommen und ist im Betrieb.

Heute nun erreichte mein Kunde eine Mail, wodrin der Urheber der AGB mit rechtlichen Schritten droht und die Entfernung der AGB fordert. Wie er das erkannt hat? Nunja, ich dachte, ich hätte alle (Email)Adressen in den AGB herausgefiltert - hatte ich aber nicht.

Ich bin der Forderung natürlich nachgekommen mein Kunde hat eine nette Email mit der Bitte um Entschuldigung geschrieben. Antwort steht noch aus. Ich hatte versucht dort anzurufen (nach Bitte durch meinen Kunden), hab aber noch niemanden erreicht. (Ich denke ein persönl. Gespräch hilft oftmals wunder.)

Nun (generelle) Frage, ist wirklich selbst eine AGB vom Urheberrecht betroffen? Ich kann mir das fast gar nicht vorstellen. In wiefern bin ich haftbar (ich stehe nicht im Impressum)? Wie handeln, wenn der Urheber sich sturr stellt?
 
Moin.
Urheberrecht ist ein heikles Thema.

Ob die verwendeten AGB unter Schutz stehen, haengt davon ab, wie sie gestaltet sind.
Ist in die AGB kreative Leistung geflossen, oder ist es nur eine Standart AGB?

Ich koennte mir denken, dass du nicht direkt haftbar bist, sondern eher dein Kunde an dich herantreten wird.
 
In der von mir kopierten? Ich kann mich daran gar nicht mehr so genau erinnern. Ich hab natürlich nicht zutreffende Sachen entfernt. Der Urheber schreibt, dass er diese extra durch einen RA ausarbeiten hat lassen. Also wenn ich das richtig verstehe, von seiner Seite ja, von meiner begrenzt.

Ich würde mich ja auch gar nicht auf einen Rechtsstreit einlassen wollen. Ich habe ja schon in der Mail an ihn geschrieben, dass wir dieses aus Unkenntnis kopiert haben (ja ich weiß, Unkenntnis schützt vor Strafe nicht) und seinen Forderungen umgehend nachgekommen sind.

Mit der Haftung: Genau das meinte ich. Was ist, wenn mein Kunde die evtl. entstehenden Kosten auf mich abwälzen will? Abgenommen hat er die Page schließlich und ihm ist der Fehler in den AGB auch nicht aufgefallen.
 
Hallo

ich dachte, ich hätte alle (Email)Adressen in den AGB herausgefiltert
Bedeutet das, die orginalen E-Mail-Adressen des AGB-Urhebers waren in den AGBs deines Kunden noch lesbar? Da würde ich mich auch beschweren, wenn jemand Teile meiner HP kopiert (was ja eigentlich ein Lob bedeutet) und die entsprechenden Stellen (wie Email oder auch Links oder Logos/Pics) nicht anpasst.

Gruß

mic
 
mic, wie bescheuert ich war, weiß ich selber ;)

Ich hab alle geändert, bis auf eine. Ich hab sie einfach überlesen. Da sie auch nicht mit der Suchfunktion zu greifen war, da genau diese in einem Stil geschrieben war, dass sie nicht für Suchroboter (und Suchfunktionen...) so leicht zu finden ist.

Naja, ich hab mit dem Herren telefoniert und um entschuldigung gebeten. Er meinte, er würde das beim RA erstmal stoppen und kurz beraten. Ich hab mich bedankt und hoffe halt mal, dass da nichts größeres von kommt. Belangt wird natürlich erst der Shopinhaber, aber danach ich... Keep your fingers crossed! Wieder ein wenig schlauer!
 
So, nun kann ich wieder ruhig schlafen! Der Urheber der AGB hat mir eine schriftliche Bestätigung als PDF zukommen lassen und hat es auch auf dem Postwege losgeschickt. Ergo: Ganz viel Glück gehabt!

Ich habe mich einmal informiert, was es an Informationen zu diesem Thema so gibt. Vorweg, ich erteile nachfolgenden Lesern hiermit keine Rechtsberatung, es handelt sich lediglich um eine Aneinanderkettung von Informationen, die ich gesammelt habe.

Im Gegensatz zu der im Forum wer-weiss-was.de geschriebenen Behauptung, liegt auf den AGB jeder Firma sehr wohl ein Urheberrecht denn es ist eine eigenständige geistige Leistung, die man sonst teuer bezahlen muss.
Das dürfte zumindest für bestimmte Klauseln gelten, die nicht allgemein Verwendung finden. Als Beispiel wäre hier die in Mietverträgen verwendeten Klauseln zu nennen, die in jedem Mietvertrag stehen. Diese stellen deshalb keine geistige Leistung des Urhebers dar und sind urheberrechtsfrei. Präzises Beispiel:
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist wenn der Vertragspartner Vollkaufmann ist, Stadt XY.
Ferner kann auch die zusammenstellung solcher - für sich genommen rechtsfreier - Klauseln eine eigenständige geistige Leistung darstellen. Das komplette Kopieren stellt damit mit ziemlicher Sicherheit eine Urheberrechstverletzung dar.

Abgesehen von dem Tatbestand der Urheberrechtsverltzung dürfte den (gegnerischen) Anwalt auch eine Ordnungswidrigkeit/Straftat nach Art. 1 §1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) interessieren, weil der Kopierer mit der Formulierung der AGB nicht nur Urheberrechte verletzt hat, sondern (bei gewerbsmäßiger Erstellung einer HP) auch noch ohne die erforderliche Erlaubnis gewerbsmäßig Rechtsberatug betrieben hat.

Also, bleibt festzuhalten: Das Kopieren von Grafiken und Texten jeglicher Art ist ohne Zustimmung (oder evtl. Nennung) des Urhebers verboten. Dies beginnt bei den News auf einer Seite und hört eben mit dem Impressum und den AGB auf!
 
Hallo!

Vielen Dank marneus, daß Du uns an dem Vorgang hast teilhaben lassen. Das ist sicher für viele eine wertvolle Information und wird uns helfen in Zukunft nicht den gleichen Fehler zu begehen.

Gruß flyingoffice
 
Aus rein juristischer Sicht sollte man auf übernehmen (auch wenn darin Namen, Anschriften, Adressen etc. geändert/angepasst wurden) fremder AGB's verzichten.

Wenn ich das hier:
h**p://kanzlei-siebert.de/pruefung-agb.htm
als Nicht-Jurist einigermaßen richtig deute, sollten AGB's an die Gesellschaftsform, deren Tätigkeitsfeld/Angebot u.ä. abgestimmt sein.

Und so als Sahnehäubchen dazu:
Die Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe/Namen in META-Tags können unter gewissen Umständen zu Abmahnungen führen.
h**p://www.heise.de/newsticker/meldung/80364
 
Das sehe ich auch so und deswegen überlasse ich diese Entscheidung nun meinem Kunden ;)

Man lernt... :)
 
Es gibt auch kostenlose Vorlagen, allerding muß dann ein Copyright gesetzt werden.

HÄRTING Rechtsanwälte

Ich habe mir von dieser Seite aus mehreren Vorlagen eine eigene AGB zusammengebastelt und micht mit diesem RA auf einen Copyrighttext geeinigt der nun unter dieser AGB prangt. Nicht schön aber kostenlos :D
 

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