Nach langen Recherchen und Vergleichen, habe ich mich entschlossen einen Rootserver bei Webtropia anzumieten.
Ausgezeichnet mit: 59,99 pro Monat.
Für Kunden mit dem Wohnsitz in Deutschland ist in allen Preisen die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19 % enthalten.
In den AGB: §3 Punkt 1 Zweiter Satz: Die Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als Österreichischer Selbständiger mit UID habe ich natürlich einen Nettopreis von 50,41 kalkuliert.
Welch eine Überaschung, dass Der Bruttopreis von 59,99 als Netto verrechnet wurde.
Auf meine Beschwerde kam die kaltschnäuzige Antwort, dass ja eh stehe, dass für Kunden mit dem Wohnsitz in Deutschland in allen Preisen die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19 % enthalten sei.
Ich fühle mich, salopp gesagt, zumindest über den Tisch gezogen.
Da die sonstigen Daten sehr okay sind, werde ich keine Vertragsauflösung begehren.
Trotzdem sehe ich hier Geschäftspraktiken, die am Strafrecht wahrscheinlich nur knapp vorbeischrammen.
Eine vorsätzliche Irreführung ist jedoch mehr als offensichtlich. Streiten kann man allenfalls, ob der Vorsatz noch unter Dolus eventualis oder schon als Dolus specialis einzustufen ist.
Das bedeutet zwar, dass ich bis zu 5 Jahre Zeit habe, Klage auf Vertragsanpassung einzubringen, aber bei einem Streitwert von knapp über 200 Euro über die Vertragslaufzeit, tu ich mir sicher keine Klage an einem 1000km entfernten Gericht an.
Zuhause könnte ich so einem Unternehmen einige Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde reinsemmeln, wegen Verstoß gegen Preisauszeichnung und Dikriminierungsverbot. Brächte mir zwar -ausser Satisfaktion- auch nichts, aber im Deutschen Recht bin ich da nicht sattelfest genug.
So bleibt mir nur den Sachverhalt öffentlich zu machen, und potentielle Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu warnen, was ich hiermit getan habe.
Da ich weiß, dass Mitarbeiter des Anbieters hier mitlesen: Vielleicht überdenkt ihr diese Praxis. Es gibt keinen vernünftigen Gund, ausländischen Kunden einen 19% Willkürzuschlag zu verrechnen, und das nichteinmal transparent auszupreisen. Denn die Zahlungsverkehrskosten wälzt ihr ja sowieso auf den Kunden ab.
Ausgezeichnet mit: 59,99 pro Monat.
Für Kunden mit dem Wohnsitz in Deutschland ist in allen Preisen die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19 % enthalten.
In den AGB: §3 Punkt 1 Zweiter Satz: Die Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Als Österreichischer Selbständiger mit UID habe ich natürlich einen Nettopreis von 50,41 kalkuliert.
Welch eine Überaschung, dass Der Bruttopreis von 59,99 als Netto verrechnet wurde.
Auf meine Beschwerde kam die kaltschnäuzige Antwort, dass ja eh stehe, dass für Kunden mit dem Wohnsitz in Deutschland in allen Preisen die gesetzliche MwSt. in Höhe von derzeit 19 % enthalten sei.
Ich fühle mich, salopp gesagt, zumindest über den Tisch gezogen.
Da die sonstigen Daten sehr okay sind, werde ich keine Vertragsauflösung begehren.
Trotzdem sehe ich hier Geschäftspraktiken, die am Strafrecht wahrscheinlich nur knapp vorbeischrammen.
Eine vorsätzliche Irreführung ist jedoch mehr als offensichtlich. Streiten kann man allenfalls, ob der Vorsatz noch unter Dolus eventualis oder schon als Dolus specialis einzustufen ist.
Das bedeutet zwar, dass ich bis zu 5 Jahre Zeit habe, Klage auf Vertragsanpassung einzubringen, aber bei einem Streitwert von knapp über 200 Euro über die Vertragslaufzeit, tu ich mir sicher keine Klage an einem 1000km entfernten Gericht an.
Zuhause könnte ich so einem Unternehmen einige Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde reinsemmeln, wegen Verstoß gegen Preisauszeichnung und Dikriminierungsverbot. Brächte mir zwar -ausser Satisfaktion- auch nichts, aber im Deutschen Recht bin ich da nicht sattelfest genug.
So bleibt mir nur den Sachverhalt öffentlich zu machen, und potentielle Kunden vor solchen Geschäftspraktiken zu warnen, was ich hiermit getan habe.
Da ich weiß, dass Mitarbeiter des Anbieters hier mitlesen: Vielleicht überdenkt ihr diese Praxis. Es gibt keinen vernünftigen Gund, ausländischen Kunden einen 19% Willkürzuschlag zu verrechnen, und das nichteinmal transparent auszupreisen. Denn die Zahlungsverkehrskosten wälzt ihr ja sowieso auf den Kunden ab.