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Internet Verbindung aus Windows 10 heraus nicht möglich. Ipconfig sieht gut aus

... weil er nichts davon tut?
* Er will Win10 installieren auf einem pot. System und er selbst (und sonst niemand) greift darauf zu und startet dort eine Anwendung, die dann halt läuft.
-> er verwendet es nicht als Serversoftware
-> er betreibt damit kein komerzielles Hosting
-> es sollen nicht mehrere Nutzer darauf zugreifen sondern nur er
-> er will keinen anderen Nutzern Remotezugriff gewähren (weil es keine anderen User gibt)

damit bleibt nur der letzte Punkt - und dazu siehe meine Meinung oben.
 
die Software zur gleichzeitigen Verwendung durch mehrere Nutzer über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen
Das ist der entscheidende Part:
Da Windows-Desktop-Versionen keine Möglichkeit bieten, diesen Punkt auf einem offen im Internet hängendem System effektiv zu verhindern (siehe auch 2d, III erster Satz), bleibt eine wie vom OP gewünschte Nutzung illegal.
Zudem fällt eine Installation auf einem gemieteten Server bereits unter "für kommerzielles Hosting zu verwenden", da die Lizenz auf die Nutzung nicht auf den Nutzer abstellt.

Und bezüglich VNC oder VPN als Alternativen zu RDS: 2d V spricht von Remotezugriffstechnologien wozu halt auch VNC, VPN, SSH, Telnet, etc. gehören.


Ich habe bereits die einzige halbwegs lizenzkonforme Möglichkeit aufgezeigt und selbst die würde ich lizenzrechtlich nicht empfehlen...
 
Sorry, aber nein - ich sehe das immer noch nicht so. Alle die Stellen lassen sich auch komplett anders interpretieren:
* Win10 hat eine (lokale) Benutzerverwaltung. Und nur lokal vorhanden Benutzer können sich mit diesen Accounts am System anmelden (remote oder lokal) - damit ist dort sichergestellt (im Rahmen der Möglichkeiten der Software), daß sich dort nur die angelegten User anmelden können.
* Ob eine Installation für komerzielles Hosting verwendet wird hängt nicht an dem System, auf dem installiert wird sonder an den Diensten, die dort ggf. zur Verfügung gestellt werden und die der Installierende ggf. nach außen zur Verfügung stellt gegen Entgelt. Solange er dort nur als Privatperson Dinge treibt und keinerlei Entgelt dafür bekommt ist es nicht kommerziell.
* 2d V sagt " Der lizenzierte Nutzer ist berechtigt, von einem anderen Gerät aus mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf das lizenzierte Gerät zuzugreifen. " - und dieser Nutzer darf einmalig bestimmt werden und ggf. alle 90 Tage geändert werden.

Wegen mir können wir das hier aber auch beenden. 2 Leute - 2 Meinungen - und wir kommen aktuell wohl nicht zusammen, zumindest aus den bisher gelieferten Informationen heraus sehe ich immer noch keinen Grund, warum dem TE das als Privatperson nicht erlaubt sein sollte.
 
Das betreffende System ist ein Server eines kommerziellen Hosters und somit "für kommerzielles Hosting zu verwenden".

Wenn Windows-Desktop-Versionen für derartige Nutzungen vorgesehen wären, dann hätten alle Server-Hoster entsprechende Angebote, schon allein um Lizenzkosten zu sparen und/oder mehr Kunden zu locken. Letzteres wäre genau jetzt zu "Corona Homeoffice Zeiten" ein Kassenschlager...
 
Die Rechtsanwälte von MS erklären einem die EULA vor Gericht. Das ist für die kein Problem.

Die Frage ist, ob es MS interessiert. Bei Privatanwendern ist nicht viel zu holen.
Gab es schon mal Fälle, wo private nicht gewerbliche Serverbetreiber angeklagt worden sind, weil sie einen Lizenzverstoß begangen haben?
Unternehmen interessieren mich nicht, weil die bekommen automatisch Post, falls sie gegen die Lizenz verstoßen und falls es MS nicht merkt, dann die Konkurrenz.

Wenn es unbedingt Windows sein muss, dann miete dir doch einfach die passende Lizenz.
 
Bei Privatanwendern ist nicht viel zu holen
Ich weiß jetzt auch nicht, ob MS in solchen Fällen versucht, Ansprüche geltend zu machen, aber ich würde mich nicht unbedingt drauf verlassen, daß die es trotz fehlender Erfolgsaussichten nicht auch versuchen.
Andere Bigplayer in der Onlinewelt scheren sich jedenfalls nicht drum, ob was zu holen ist, sie versuchen es einfach. Aktuelles Beispiel: http://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/
 
Die Frage ist, ob es MS interessiert. Bei Privatanwendern ist nicht viel zu holen.
Gab es schon mal Fälle, wo private nicht gewerbliche Serverbetreiber angeklagt worden sind, weil sie einen Lizenzverstoß begangen haben?
Ich kenne zwei Fälle aus meinem Bekanntenkreis, wobei Beide den Prozess vermieden haben, indem sie lieber die Lizenzkosten nebst Schadenersatz nachgezahlt haben.
 
Oh, wahrscheinlich war die Einigung günstiger als ein Gerichtsverfahren.

Mit feier Software kann so was nicht passieren. Da passieren andere komische Sachen (Busybox).
Das war ein Selbstläufer und Rob Landly konnte die Anwälte nicht mehr stoppen.
 
Naja, mit der GPL kann es auch passieren, schliesslich hält sich kaum Jemand daran, weil sie kaum Jemand liest/versteht und weil Open-Source-Software ja gerne als "der Nutzer darf Alles damit machen ohne Jemanden fragen zu müssen oder andere Regeln beachten zu müssen" angesehen und angepriesen...

Wer die GPL wirklich gelesen und verstanden hat, der versucht den Einsatz von Software unter dieser Lizenz möglichst zu vermeiden...
 
... und das wäre für mein Empfinden schon nicht mehr der Fall, wenn ich statt des klassischen RemoteDesktop z.B. VNC installiere und verwende - da dann die Softwarekomponente "Windows Remotedesktop" nicht mehr zum Einsatz kommt.

Wie auch immer - rechtssicher kann hier eh keiner beraten.
Es wäre vollkommen egal was MS unter Remotenutzer versteht weil VNC = Server.

Jedenfalls bedeutet Remotenutzer alles was nicht direkt vor der Kiste sitzt, das wort bezieht sich nicht auf MS Remote Desktop (RDP) sondern auf die physikalische (nicht-)anwesenheit einer echten Person vor der Hardware.
Wenn MS explizit das hauseigene RDP gemeint hätte würde in den Terms "Remote Desktop" bzw. "Remote Desktop Protocol" (RDP) stehen.

Im Endeffekt ist es aber Wumpe. TE Problem gelöst. Thread fertig.
 
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