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Frage, Selbstständigkeit und nun RE mit MwSt.

Domi

Member
Hallo Leute und frohe Ostern an alle :)
Ich habe mal eine kleine Frage an Euch. Ich habe mein Gewerbe beim Finanzamt unter Berücksichtigung §19 Kleinunternehmerregelung angegeben und muss somit keine MwSt. separat ausweisen.

Vergangenes Jahr hatte ich einen Kunden, der das zwecks Hardware und Windows Lizenzen etwas schade fand. Vor ein paar Tagen war ich bei einem neuen Kunden der Windows Lizenzen bekommen hat. Wir hatten dann über weitere Hardware gesprochen, unter anderem W-LAN AP, 1Gbit Switch, Clients etc., allerdings sagte der Kunde dann auch zu der Anschaffung der Hardware das es doof ist, wegen der nicht ausgewiesenen Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen.

Nun habe ich überlegt, ob ich nicht doch MwSt. auf meinen Rechnungen ausweisen lasse. Allerdings ist nun meine Frage an Euch ganz simple und hoffe das die Antwort dazu auch relativ simple ist :D

Was würde denn dann zusätzlich auf mich zukommen wenn ich das mache, außer das ich die 19% die ich mit ausweise, zusätzlich an die Seite legen muss für das Finanzamt..?!

Gruß, Domi
 
Umsatzsteuer ist Durchlaufposten also darfst Du dann auch Vorsteuer ziehen und musst monatlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Kurz und knapp, konsultiere dazu am besten einen Steuerberater Deines Vertrauens. Das ist vor dem vagen Konstrukt der §19 Kleinunternehmerregelung sowieso angezeigt, diese birgt nämlich diverse Fallstricke.
 
Moin moin.. Wie oder was meinst Du mit dem "vagen Konstrukt" genau? Ich habe ja schon seit Jahren die Kleinunternehmerregelung drin und bis heute gab es keine Probleme damit :)
 
Bin als Österreicher mit eurer deutschen Kleinunternehmerregelung nicht wirklich vertraut, aber was bringt es Dir Deinem Kunden Hardware oder Lizenzen zu verkaufen? Das erhöht doch nur unnötig Deinen Umsatz ohne Dir Mehreinkünfte zu bescheren und Du fällt dann irgendwann aus der Kleinunternehmerregelung raus. Außerdem musst Du dann als Händler für Gewährleistung grade stehen.

Erwerbe Hardware/Lizenzen einfach gleich - natürlich im Einvernehmen mit dem Kunden - im Namen und auf Rechnung des Kunden, dann hat der Kunde eine Rechnung für die Hardware direkt vom Lieferanten und eine ausgewiesene MwSt. Und für Deine Dienstleistung legst Du Rechnung wie bisher.
 
Was gibts an Hardware großartig zu verdienen? Die paar Prozent Marge die da vielleicht zu lukrieren wären sind doch (wenn man keine großen Mengen vertreibt - was aber mit Kleinunternehmerregelung ohnehin nicht geht) in absoluten Zahlen gesehen vernachlässigbar. Und ich wiederhole mich: Allein das Risko der Gewährleistung ist dies nicht wert.

Hardwarehandel muss man entweder in ganz großem Stil betreiben, oder man lässt es bleiben und konzentriert sich auf die Beratung und Dienstleistung.

Einfach etwas Aufwand als (Kauf-)Beratungsdienstleistung verrechnen, und dieser vermeintlich verlorene Betrag ist wieder herinnen. Außerdem kann sich sein Kunde dann die MwSt zurückholen, was die Hardware für den Kunden de-Fakto um 16% günstiger macht.
 
Es gibt Ummeldeformulare beim Finanzamt. Damit kannst du eine Änderung beantragen zu Datum x. Aber diesem Zeitpunkt musst du dann je nach Vereinbarung z.B. monatlich Umsatzsteuererklärungen machen und einen etwaigen Überschuss an das Finanzamt abführen.
 
Was kommt auf dich zu?

Generell wirst du wahrscheinlich die ersten Jahre vierteljährlich veranlagt. Dies führt dann dazu, dass du alle drei Monate ne Umsatzsteuervoranmeldung machen musst. Da werden im Endeffekt deine Ein- und Ausgaben zusammengerechnet und ans Finanzamt übermittelt. Das kann man selber machen, oder nem Steuerberater geben. Der Differenzbetrag ist dann zu zahlen.

In der Regel kann man auch ne Dauerfristverlängerung anmelden. Das hat dann zur Folge, dass die Umsatzsteuer für das Q1 erst am 10.04 fällig ist, anstatt am 10.03.

Wenn du Einzelunternehmer bist, bist du in der Regel Ist-Versteuerer. Das heißt soviel wie, dass du erst die Umsatzsteuer abführen musst, wenn sie bei dir auf dem Konto eingegangen ist. Anders ist das bei Soll-Versteuerer, diese müssen abführen, sobald eine Rechnung geschrieben wurde, es zählt also das Rechnungsdatum.

Zu guter letzt kommt dann am Ende des Jahres noch eine Umsatzsteuererklärung dazu. Der jeweilige Ausgleich ist dann wie bei der Einkommensteuer zu zahlen, oder du bekommst was zurück.

Aber wie immer, ist es das beste wenn man da nen Fachmann befragt.
 
Moin moin... Ich bedanke mich schon mal vielmals für die Informationen.

Was den Vertrieb direkt angeht, an dem verdiene ich nicht wirklich was. Die Dienstleistung ist es, woran ich Geld verdiene. Klar könnte ich dem Kunden auch sagen "kauf selbst", bin aber bei ESET angemeldet und könnte für ihn die Software zu guten Konditionen organisieren. Für die Firma für die ich hauptberuflich arbeite, könnte ich das auch tun :D

Aber für die ist der Einkauf dann doof... da sie ja die Steuer (Vorsteuer?) dort nicht raus ziehen können. Ebenso wollte ich entweder bei Dell oder Lenovo mal anfragen um Workstations von denen zu vertreiben, da z.b. bei Dell der Service (Support / Garantie) echt genial ist :)

Aber vielleicht kann ich mal den Steuerberater unserer Firma ansprechen und zu rate ziehen.

Gruß, Domi

p.s. Ich glaube ein Kumpel von mir macht die Abrechnung wegen der MwSt. zeitgleich mit der ESt. und USt. Erklärung, bin mir jetzt aber nicht 100% sicher
 
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