News
Member
Die Frage, ob der Admin-C einer Domain für den Internetnamen und darüber abrufbare Inhalte haftet, ist seit vielen Jahren zwischen den Gerichten umstritten. Mit Urteil vom 9. November 2011 (Az. I ZR 150/09 – Basler Haarkosmetik) stellt der Bundesgerichtshof (BGH) nun laut Pressemittelung klar, dass eine solche Haftung des Vertreters der auf ihn registrierten Adresse in bestimmten Fallgestaltungen bestehen kann.
Kompletter Artikel
Quelle: heise online
Kompletter Artikel
Quelle: heise online