Auch bei Webservern 14-tägiges Kündigungsrecht?

haschi

Registered User
Hallo!!

Besteht auch bei online-bestellten Webservern jedigler Art das 14-tägige Kündigungsrecht nach Bestellung?

Was wäre dann maßgebend? Bestell- oder Einrichtungsdatum?

Wäre über schnelle Hilfe dankbar!!

Gruß
Marco
 
Hallo!
Geht es um einen Server von Server4You? Dann sind erst einmal die folgenden AGB für dich maßgebend:
https://www.server4you.de/de/agb/server.html said:
Informationen und Widerruf nach Fernabsatzgesetz

a) Beanstandungen bitte an die BSB Service GmbH, Daimlerstr. 9-11, 50354 Hürth. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung und dem Zusenden der Zugangsdaten durch die BSB Service GmbH zustande und wird für die im Vertrag bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.

b) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an die BSB Service GmbH, Daimlerstraße 9-11, 50354 Hürth widerrufen. Der Widerruf ist ausgeschlossen bei Verträgen über nach Kundenangaben zusammengestellten und konfigurierten Waren und Werken. Das Widerrufsrecht entfällt auch, wenn die BSB Service GmbH nach dem vertraglich vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung aktiv in Anspruch nimmt oder gelieferte Datenträger, Software, Video- und Audioaufzeichnungen entsiegelt werden. Ausgeschlossen ist ein Widerruf schließlich für Produkte, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind.
Hast du also deine Zugangsdaten bekommen und deinen Server genutzt ist dieses Widerrufsrecht erloschen. Diesen Bedingungen hast du auch bei Vertragsabschluß zugestimmt.

mfG
Thorsten
 
Danke!

Aber wie ist es, wenn der Provider seinen Leistungen, wie z.B. dem angebotenem "PowerRescue" nicht nachkommt? :) Und auch Leistungen wie z.B. Erreichbarkeit des Servers?

Hab nämlichen keine Lust mehr auf S4Y. Das schon nach 13 Tagen...

Musste mich grad schon wieder schlapplachen über "PowerSupport" .. Keine Antwort auf ein eröffnetes Ticket, Telefonsupport auch nicht grad kompetent.. *grrr*
 
Hallo!
Auch bei solchen Sachen musst du den normalen Weg einhalten:
- Anbieter über den Mangel informieren.
- Reaktion abwarten.
- Firstsetzung.
- Reaktion abwarten.
- Nachfrist setzen.
- Rechtsmittel einlegen.
- Klagen.

mfG
Thorsten
 
Ok..

Informiert habe ich ihn bereits.. Dann wird morgen die 1. Frist gesetzt......

Besten Dank Thorsten! :)
 
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