DU hast die Rechnung nicht bezahlt, zu deren Zahlung Du verpflichtet bist. D.h. Du hast die erste Vertragsverletzung begangen. Hättest Du das nicht gemacht, wäre alles normal weiter gelaufen. Den ersten Fehler hast also DU gemacht.
Was soll denn das heißen? Folgende Gründe gibt es für eine Rücklastschrift:
Eine Rücklastschrift hast entweder Du aktiv angestoßen oder Du hast Dein Konto dermaßen überzogen, dass die Lastschrift nicht durchgegangen ist. In beiden Fällen bist Du dafür verantwortlich.
Es gab eine Rechnung und eine (rechtzeitige) Mahnung. Auf beides hast Du nicht reagiert bzw. Deine Rücklastschrift nicht bemerkt. Zweiter Fehler auf Deiner Seite.
Nun folgt in der Tat ein Fehler des Providers, der seinen VM Automatismus und seine eMailinhalte nicht in Übereinstimmung hatte. Diesen hat er eingestanden und abgestellt.
Immerhin hat er ein Backup wieder eingespielt, das er glücklicherweise hatte, obwohl er dafür vermutlich nicht verpflichtet gewesen wäre. Als Hinweis hierzu sei noch erwähnt, dass DU für die Sicherung der Inhalte Deines VServers zu jeder Zeit selbst verantwortlich bist (sofern es nicht explizit anders angeboten wird).
Und mit dieser Sachlage kommst Du hier rumplärrend ins Forum und versuchst einen Provider anzuschwärzen - der nach ZWEI Fehlern von Dir die Notbremse gezogen hat? Der Deine VM ganz normal weiter gehostet hätte, wenn DU Deinen Verpflichtungen nachgekommen wärst? Sorry, da fehlt mir jedes Verständnis.
Rücklastschrift gab da sich auf meinem Konto was überschnitten hatte
Was soll denn das heißen? Folgende Gründe gibt es für eine Rücklastschrift:
- Das Einzugskonto weist keine Kontodeckung auf, auf dem Konto besteht weder ausreichendes Bankguthaben noch ist eine ausreichende Kreditlinie vorhanden.
- Das angegebene Konto besteht nicht oder ist aufgelöst worden.
- Bei dem angegebenen Konto handelt es sich um ein Sparkonto.
- Es liegt kein Abbuchungsauftrag vor (nur beim Abbuchungsauftragsverfahren).
- Rücklastschrift: der Zahlungspflichtige hat der Lastschrift widersprochen (nur beim Einzugsermächtigungsverfahren).
Eine Rücklastschrift hast entweder Du aktiv angestoßen oder Du hast Dein Konto dermaßen überzogen, dass die Lastschrift nicht durchgegangen ist. In beiden Fällen bist Du dafür verantwortlich.
Es gab eine Rechnung und eine (rechtzeitige) Mahnung. Auf beides hast Du nicht reagiert bzw. Deine Rücklastschrift nicht bemerkt. Zweiter Fehler auf Deiner Seite.
Nun folgt in der Tat ein Fehler des Providers, der seinen VM Automatismus und seine eMailinhalte nicht in Übereinstimmung hatte. Diesen hat er eingestanden und abgestellt.
Immerhin hat er ein Backup wieder eingespielt, das er glücklicherweise hatte, obwohl er dafür vermutlich nicht verpflichtet gewesen wäre. Als Hinweis hierzu sei noch erwähnt, dass DU für die Sicherung der Inhalte Deines VServers zu jeder Zeit selbst verantwortlich bist (sofern es nicht explizit anders angeboten wird).
Und mit dieser Sachlage kommst Du hier rumplärrend ins Forum und versuchst einen Provider anzuschwärzen - der nach ZWEI Fehlern von Dir die Notbremse gezogen hat? Der Deine VM ganz normal weiter gehostet hätte, wenn DU Deinen Verpflichtungen nachgekommen wärst? Sorry, da fehlt mir jedes Verständnis.