Widerruf


Übrigens, webtropia liest in diesem Forum mit. (Zumindest im anderem weptropia thread)
 
Wir haben unsere Widerrufsbelehrung erst vor kurzen von unserem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Widerrufsbelehrung
Sofern der Kunde ein Verbraucher ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wurde (Fernabsatzvertrag), steht dem Kunden das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:


IP-Projects GmbH & Co. KG
vertreten durch IP-Projects GmbH,
diese wiederum vertreten durch den GF Herrn Michael Schinzel,
Am Vogelherd 14
D-97295 Waldbrunn

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


Ende der Widerrufsbelehrung


Ein Vorgehen in dieser Form ist rechtlich gesehen einwandfrei. Wurde die Dienstleistung vollständig erfüllt ohne, dass ein Mangel festzustellen ist, erlischt das Widerrufsrecht. Diese Informationen muss der Anbieter aber entsprechend in den AGB hinterlegen.

Zu den Hintergründen:
Wenn du in den Laden gehst und dir eine Brotschale kaufst, kannst du die Ware beim Einkauf in beschau nehmen und mögliche Mängel feststellen. Daher hast du im Einzelhandel kein Widerruf bzw. Rückgaberecht der Ware. Viele Läden nehmen die Ware dennoch zurück, müssten sie aber nicht.

Wenn du Online eine Ware einkaufst, hast du keine Möglichkeit die Ware vorher anzusehen oder zu prüfen, daher wurde dieses Gesetz ins Leben gerufen. Bestes Beispiel sind Kleidergrößen, da kauf man bei Onlineshop A das Kleid in XL, beim anderen Onlineshop in 46, das eine passt das andere nicht, was soll man also machen außer es zurückschicken.


Problematisch sind allerdings Dienstleistungen. Bei einer Dienstleistung kaufst du keine Ware ein sondern den Service eines Anbieters. Vergleichbar mit einem Leasingfahrzeug. Hier empfängst du letztendlich die Finanzdienstleistung der Bank, die dir das Fahrzeug gegen ein Entgelt zur Nutzung überlässt. Du kannst aber auch nicht das Auto bestellen, 10 Tage fahren und sagen, es gefällt mir doch nicht so.
Manche Anbieter geben dir eine Qualitätsgarantie um dich als Kunde zu locken indem Sie sagen, bei uns gibt es das Geld zurück, wenn es nicht gefällt. Das ist aber wie im Einzelhandel keine Pflicht des Anbieters.


Die Wortwahl "Schadenersatz" ist hier aber wohl etwas fehlplatziert. Schadenersatz leistet man um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Fährst du z.B. eine Mauer an, dann wäre der Schadenersatz der Wiederaufbau der Mauer bzw. die Kostenübernahme, dass diese Mauer neu aufgebaut wird. Wenn der Provider daher von Schadenersatz spricht, kann er nur den tatsächlich entstandenen Aufwand ohne Gewinn unter Offenlegung der tatsächlisten Kosten verrechnen. Wenn sein tatsächlicher Aufwand bei einer Monatsmiete liegt, wird der Anbieter nicht lange im Geschäft bleiben. :)
 

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